Warum sich jemand enthält
Eine Enthaltung ist eine bewusste Entscheidung, sich nicht festzulegen. Typische Gründe: Die Person fühlt sich nicht ausreichend informiert, sieht gute Argumente auf beiden Seiten, will als Vorsitzende neutral bleiben oder möchte einen Antrag nicht blockieren, ihn aber auch nicht aktiv unterstützen.
Davon zu unterscheiden sind drei andere Fälle. Wer nicht teilnimmt – etwa den Raum verlässt –, enthält sich nicht, sondern ist bei der Abstimmung abwesend. Wer einem Stimmverbot unterliegt, darf gar nicht abstimmen (siehe Stimmrecht). Und eine ungültige Stimme, etwa ein unleserlicher Stimmzettel bei einer geheimen Abstimmung, wird je nach Regel eigens behandelt.
Die entscheidende Frage: Mehrheit wovon?
Wie sich Enthaltungen auswirken, hängt an einem einzigen Wort in der Regelung. Verlangt sie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, zählen Enthaltungen nicht mit – sie verkleinern nur die Grundgesamtheit. So ist es etwa beim deutschen Verein (§ 32 Abs. 1 BGB), in der GmbH in Deutschland (§ 47 Abs. 1 GmbHG) und in Österreich (§ 39 Abs. 1 GmbHG) sowie beim österreichischen Betriebsrat (§ 68 Abs. 2 ArbVG).
Verlangt die Regelung dagegen die Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder aller Mitglieder, wirkt jede Enthaltung praktisch wie ein Nein, weil sie zur Bezugsgröße gehört, aber nicht zu den Ja-Stimmen. So beschließt der deutsche Betriebsrat nach § 33 Abs. 1 BetrVG mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
In Vereinen hängt die Antwort daher an den Statuten oder der Satzung. Steht dort „einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“, sind Enthaltungen neutral. Steht dort „Mehrheit der anwesenden Mitglieder“, sollte die Versammlungsleitung vor der Abstimmung darauf hinweisen, dass eine Enthaltung wie ein Nein wirkt – sonst erleben manche eine Überraschung.
Dasselbe Ergebnis, zwei Ausgänge
Zehn Stimmberechtigte sind anwesend. Abgestimmt wird: 4 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen.
| Regel | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Mehrheit der abgegebenen Stimmen | 4 Ja gegen 3 Nein, Enthaltungen zählen nicht | angenommen |
| Mehrheit der anwesenden Mitglieder | 4 Ja von 10 Anwesenden, nötig wären 6 | abgelehnt |
Für die Beschlussfähigkeit zählt, wer sich enthält, in der Regel trotzdem als anwesend. Die Enthaltung verändert also die Mehrheit, nicht aber die Frage, ob überhaupt beschlossen werden darf.
Enthaltungen im Protokoll
Weil Enthaltungen je nach Regel das Ergebnis drehen können, gehören sie immer ins Protokoll – als eigene Zahl neben Ja und Nein. Die Formulierung „bei einigen Enthaltungen angenommen“ ist zu ungenau: Später lässt sich nicht mehr prüfen, ob die erforderliche Mehrheit erreicht war.
Bei offenen Abstimmungen in kleinen Gremien wird manchmal vermerkt, wer sich enthalten hat, etwa wenn jemand das ausdrücklich wünscht oder ein möglicher Interessenkonflikt dokumentiert werden soll. Ansonsten genügen die Zahlen. Bei geheimen Abstimmungen werden Enthaltungen nur als Summe gezählt.
TOP 5 – Anschaffung neuer Trikots für die Jugendmannschaft (Budget 2.400 €)
Abstimmung per Handzeichen: 11 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen. Laut Statuten entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Vorsitzende stellt fest: Der Antrag ist angenommen. Jugendleiter Leitner enthält sich auf eigenen Wunsch, da sein Betrieb ein Angebot gelegt hat.
Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.