Lexikon · Meetings & Moderation

Was ist ein Mehrheitsbeschluss?

Kurz erklärt

Ein Mehrheitsbeschluss ist eine Entscheidung, die durch Abstimmung zustande kommt, sobald die vorgeschriebene Mehrheit dafür stimmt. Die unterlegene Minderheit ist daran ebenso gebunden wie die Mehrheit.

Auch genannt: Mehrheitsentscheidung · Abstimmung nach Mehrheit

Die Arten von Mehrheit

„Mehrheit“ ist nicht gleich Mehrheit. Welche gemeint ist, bestimmen Gesetz, Statuten, Satzung oder Geschäftsordnung:

MehrheitBedeutungBeispiel bei 20 abgegebenen Stimmen
Einfache Mehrheitmehr Ja- als Nein-Stimmen11 Ja, 9 Nein – angenommen
Absolute Mehrheitmehr als die Hälfte einer festgelegten Gesamtzahl, etwa aller Mitgliederbei 30 Mitgliedern sind 16 Ja nötig, egal wie viele abstimmen
Relative Mehrheitbei mehreren Optionen die meisten StimmenA 8, B 7, C 5 – A gewinnt
Qualifizierte Mehrheitein höherer Anteil, z. B. zwei Drittel oder drei ViertelDreiviertelmehrheit: 15 von 20 Ja

In der Praxis werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet. Entscheidend ist deshalb immer die Bezugsgröße: Mehrheit der abgegebenen Stimmen, der anwesenden Mitglieder oder aller Mitglieder? Davon hängt etwa ab, wie eine Stimmenthaltung wirkt.

Was das Gesetz in Deutschland vorsieht

Für den eingetragenen Verein bestimmt § 32 Abs. 1 BGB, dass bei der Beschlussfassung „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ entscheidet. Für eine Satzungsänderung verlangt § 33 Abs. 1 BGB drei Viertel der abgegebenen Stimmen, für eine Änderung des Vereinszwecks die Zustimmung aller Mitglieder. Diese Regeln gelten, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 40 BGB).

In der GmbH entscheiden die Gesellschafter nach § 47 Abs. 1 GmbHG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei sich die Stimmen nach den Geschäftsanteilen richten. Der Betriebsrat beschließt nach § 33 Abs. 1 BetrVG dagegen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Was in Österreich gilt

Das Vereinsgesetz 2002 legt keine Mehrheiten fest, verlangt aber, dass die Statuten „die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane“ regeln (§ 3 Abs. 2 Z 9 VerG). Welche Mehrheit in der Generalversammlung gilt, steht also in den Statuten des jeweiligen Vereins.

In der GmbH genügt nach § 39 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Änderungen des Gesellschaftsvertrags brauchen nach § 50 Abs. 1 GmbHG drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Betriebsrat beschließt nach § 68 Abs. 2 ArbVG mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen – anders als in Deutschland entscheidet bei Stimmengleichheit aber die Stimme der oder des Vorsitzenden.

Mehrheitsbeschlüsse sauber protokollieren

Ein Mehrheitsbeschluss ist nur so belastbar wie seine Dokumentation. Ins Protokoll gehören der genaue Wortlaut des Antrags, die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen und der Enthaltungen, die erforderliche Mehrheit und die Feststellung der Leitung, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt ist. Die Formulierung „mehrheitlich beschlossen“ allein reicht bei Gremien oft nicht, weil sich später nicht prüfen lässt, ob eine qualifizierte Mehrheit erreicht war.

Wo es keine Satzung gibt, etwa im Projektteam, ist der Mehrheitsbeschluss ein bewusst gewähltes Verfahren. Er ist schnell und eindeutig, lässt aber eine überstimmte Minderheit zurück. Für Fragen, bei denen alle mitziehen müssen, sind Konsens oder Konsent oft die bessere Wahl.

Beispiel
Wenn die Dreiviertelmehrheit knapp verfehlt wird

Ein eingetragener Verein in Deutschland, dessen Satzung keine eigene Regel enthält, stimmt über eine Satzungsänderung ab. 43 Mitglieder sind anwesend: 29 Ja, 11 Nein, 3 Enthaltungen.

Abgegeben sind 40 Stimmen, die Enthaltungen zählen nicht mit. Drei Viertel von 40 sind 30 – mit 29 Ja-Stimmen ist die Satzungsänderung abgelehnt, obwohl eine deutliche Mehrheit dafür war.

Im Protokoll: „Antrag auf Änderung von § 5 der Satzung: 29 Ja, 11 Nein, 3 Enthaltungen. Erforderlich: drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Die Versammlungsleiterin stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist.“

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und absoluter Mehrheit?

Bei der einfachen Mehrheit reichen mehr Ja- als Nein-Stimmen. Die absolute Mehrheit verlangt mehr als die Hälfte einer festen Gesamtzahl, etwa aller Mitglieder – unabhängig davon, wie viele abstimmen.

Was passiert bei Stimmengleichheit?

In vielen Regelungen gilt ein Antrag bei Gleichstand als abgelehnt, so etwa beim Betriebsrat in Deutschland. Manche Regeln geben der Vorsitzenden Stimme den Ausschlag, etwa § 68 ArbVG beim österreichischen Betriebsrat. Maßgeblich ist die jeweilige Regelung.

Wie viel ist eine Zweidrittelmehrheit?

Mindestens zwei Drittel der maßgeblichen Stimmen. Bei 30 abgegebenen Stimmen sind das 20 Ja-Stimmen.

Zählen Enthaltungen bei einem Mehrheitsbeschluss?

Kommt es auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen an, zählen sie in der Regel nicht mit. Kommt es auf die Anwesenden oder alle Mitglieder an, wirken sie praktisch wie ein Nein.

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