Offen oder geheim
Die meisten Abstimmungen in Gremien laufen offen: per Handzeichen, Aufstehen oder Zuruf, bei manchen Gremien auch namentlich. Das ist schnell und transparent. Die geheime Abstimmung schützt dagegen die Freiheit der Entscheidung. Niemand muss fürchten, dass Kolleg:innen, Vorgesetzte oder Vereinsfreunde später wissen, wie er oder sie gestimmt hat.
Deshalb wird vor allem dann geheim abgestimmt, wenn es um Personen geht – Wahlen in Funktionen, Ausschlüsse, Ehrungen – oder wenn die Frage im Verein oder Betrieb konfliktträchtig ist.
Wann sie vorgeschrieben ist
Teils schreibt das Gesetz die geheime Wahl vor. Der Betriebsrat wird in Deutschland „in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt“ (§ 14 Abs. 1 BetrVG), in Österreich auf Grund des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts (§ 51 Abs. 1 ArbVG). Auch politische Wahlen sind verfassungsrechtlich geheim.
In Vereinen, Gesellschaften und Gremien regeln das meist Statuten, Satzung oder Geschäftsordnung. Häufig ist vorgesehen, dass geheim abgestimmt wird, wenn ein bestimmter Anteil der Anwesenden – oder schon eine einzelne Person – es verlangt. Steht nichts dazu in den Regeln, entscheidet die Versammlung über das Verfahren.
Ablauf mit Stimmzetteln
Damit die Abstimmung wirklich geheim ist und das Ergebnis später nicht angreifbar wird, haben sich diese Schritte bewährt:
- Gleiche Stimmzettel für alle, nur an Stimmberechtigte ausgegeben und gezählt
- Klare Frage und Antwortmöglichkeiten auf dem Zettel: Ja, Nein, Enthaltung oder die Namen der Kandidierenden
- Unbeobachtetes Ausfüllen, etwa an einem Tisch mit Sichtschutz
- Einwurf in eine Urne oder Einsammeln gefalteter Zettel
- Auszählung durch mindestens zwei Personen, oft eine Wahl- oder Stimmzählkommission, vor den Augen der Versammlung
- Verkündung durch die Leitung, Aufbewahrung der Zettel nach den eigenen Regeln
Bei kleinen Gremien stößt das Verfahren an Grenzen: Stimmen in einem fünfköpfigen Vorstand vier mit Ja und eine Person mit Nein, ahnen oft alle, wer das war. Geheim ist die Abstimmung trotzdem, weil niemand es belegen kann. Auch deshalb sollte das Protokoll bei geheimen Abstimmungen nie Vermutungen enthalten.
Online geheim abstimmen und protokollieren
In Video-Sitzungen ist Geheimhaltung schwieriger. Die Umfragefunktion eines Konferenzprogramms ist nicht automatisch anonym – je nach Einstellung kann die Gastgeberin sehen, wer wie geantwortet hat. Für echte geheime Abstimmungen eignen sich Werkzeuge, die Stimmberechtigung prüfen und die Stimme trotzdem anonym speichern. Ob ein Online-Verfahren für ein bestimmtes Gremium zulässig ist, hängt von dessen Regeln ab.
Ins Protokoll gehören die Art der Abstimmung, die Zahl der ausgegebenen und abgegebenen Stimmzettel, die gültigen und ungültigen Stimmen, Ja, Nein und Enthaltungen sowie das festgestellte Ergebnis. Nicht hinein gehört, wer wie gestimmt hat – auch nicht als Vermutung. Wird die Sitzung aufgezeichnet oder transkribiert, sollte niemand seine Stimme laut kommentieren; sinnvoll ist, den Abstimmungsteil von der Aufnahme auszunehmen.
TOP 7 – Wahl der Kassierin bzw. des Kassiers
Auf Antrag von Herrn Huber wird geheim gewählt. Kandidierende: Sandra Gruber, Michael Leitner. Stimmzählkommission: Eva Berger, Paul Hofer.
Ausgegebene Stimmzettel: 38 · abgegeben: 38 · ungültig: 1 · gültig: 37 · Gruber 22, Leitner 13, Enthaltungen 2.
Die Wahlleiterin stellt fest, dass Sandra Gruber gewählt ist. Frau Gruber nimmt die Wahl an.
Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.