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Generalversammlung (Mitgliederversammlung): Protokoll-Vorlage.

In Österreich heißt sie in vielen Statuten Generalversammlung, in Deutschland meist Mitgliederversammlung – gemeint ist das Treffen aller Mitglieder, das wählt, den Vorstand entlastet und über Grundsätzliches entscheidet. Die Vorlage folgt dem üblichen Ablauf.

Protokoll der Generalversammlung / Mitgliederversammlung
PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG / MITGLIEDERVERSAMMLUNG

RAHMENDATEN
Verein: …
ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): …
Art: ordentlich / außerordentlich
Datum / Beginn / Ende: …
Ort / Online-Zugang: …
Versammlungsleitung: …
Protokoll: …

EINBERUFUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Einladung mit Tagesordnung versandt am: … (Frist laut Statuten / Satzung: …)
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: … (Anwesenheitsliste als Beilage)
Stimmrechtsvollmachten, falls zulässig: …
Erforderlich laut Statuten / Satzung: … → beschlussfähig: ja / nein

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung und des letzten Protokolls
3. Bericht des Vorstands
4. Finanzbericht / Rechnungsabschluss
5. Bericht der Rechnungsprüfer:innen bzw. Kassenprüfer:innen
6. Entlastung des Vorstands
7. Wahlen
8. Anträge
9. Allfälliges / Verschiedenes

BERICHTE
Vorstand: …
Finanzen: Einnahmen … / Ausgaben … / Vermögen zum Stichtag …
Rechnungs- bzw. Kassenprüfung: Ergebnis …, Empfehlung zur Entlastung: ja / nein

ENTLASTUNG
Antrag auf Entlastung von: … gestellt von: …
Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … → angenommen / abgelehnt
Betroffene Vorstandsmitglieder haben nicht mitgestimmt: ja / nein

WAHLEN
Wahlleitung: …
Wahlart: offen / geheim
Funktion: … – Kandidat:in: … – ja … / nein … / Enthaltung … – Wahl angenommen: ja / nein
Funktion: … – Kandidat:in: … – ja … / nein … / Enthaltung … – Wahl angenommen: ja / nein

ANTRÄGE
Antrag Nr. … von …: „…“ (Wortlaut)
   Erforderliche Mehrheit: … – ja … / nein … / Enthaltung … → angenommen / abgelehnt

ALLFÄLLIGES / VERSCHIEDENES
- …

SCHLUSS UND UNTERSCHRIFTEN
Ende der Versammlung: … Uhr
Protokollführung: …
Versammlungsleitung: …
Weitere Unterschriften laut Statuten / Satzung: …
Wann du sie brauchst
  • Ordentliche Generalversammlung bzw. Jahreshauptversammlung
  • Außerordentliche Versammlung auf Verlangen von Mitgliedern
  • Wahl des Vorstands und der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
  • Änderung der Statuten bzw. Satzung oder Auflösung des Vereins
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Ausgefülltes Beispiel

Wahl, Entlastung, zwei Anträge.

Erfundenes Beispiel einer Laufgemeinschaft mit 128 Mitgliedern. Gekürzt auf die Teile, die später wirklich nachgefragt werden.

Generalversammlung 2026 · Laufgemeinschaft Talblick
Rahmendaten

Ordentliche Generalversammlung · 3. Oktober, 18:00–19:45 · Gasthaus zur Linde, Saal

Versammlungsleitung: Claudia Reisinger (Obfrau) · Protokoll: Martin Hofbauer

Beschlussfähigkeit

Einladung am 5. September per E-Mail (Frist laut Statuten: zwei Wochen) · 46 von 128 Mitgliedern anwesend, Liste als Beilage · erforderlich ein Viertel (32) → beschlussfähig

Entlastung

Rechnungsprüfer Josef Brunner empfiehlt die Entlastung. Abstimmung: ja 41 / nein 0 / Enthaltung 0, die fünf Vorstandsmitglieder stimmen nicht mit → angenommen

Wahlen

Obfrau: Claudia Reisinger – ja 44 / nein 0 / Enthaltung 2 – Wahl angenommen

Kassier: Florian Wieser – ja 46 / nein 0 / Enthaltung 0 – Wahl angenommen

Anträge

Antrag 1 (Vorstand): „Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1. Jänner 2027 40 € pro Jahr.“ – einfache Mehrheit – ja 38 / nein 6 / Enthaltung 2 → angenommen

Antrag 2 (Vorstand): Statutenänderung § 9, Generalversammlung auch online möglich – Zweidrittelmehrheit laut Statuten – ja 40 / nein 4 / Enthaltung 2 → angenommen

Aufgaben

Claudia Reisinger meldet die neuen Organe und die Statutenänderung an die Vereinsbehörde – bis 24. Oktober.

Unterschriften

Protokoll: Martin Hofbauer · Versammlungsleitung: Claudia Reisinger

Tipps

Was bei der Versammlung später zählt.

Anwesenheitsliste als BeilageLass am Eingang unterschreiben oder hak eine Mitgliederliste ab. Ohne Liste lässt sich die Beschlussfähigkeit im Nachhinein kaum belegen.
Mehrheiten vorher nachschlagenFür Satzungsänderungen sieht das BGB in Deutschland drei Viertel der abgegebenen Stimmen vor (§ 33 BGB), sofern die Satzung nichts anderes regelt. In Österreich bestimmen die Statuten die nötigen Mehrheiten.
Enthaltungen getrennt zählenNach § 32 BGB entscheidet in Deutschland die Mehrheit der abgegebenen Stimmen – Enthaltungen zählen dabei nicht mit, wenn die Satzung nichts anderes sagt. In Österreich: Statuten prüfen. Getrennt notieren solltest du sie in jedem Fall.
Wahlannahme festhaltenNotier bei jeder Wahl, ob die gewählte Person annimmt. Wer nicht anwesend ist, sollte die Annahme schriftlich erklären.
Neue Fassung beilegenBei einer Statuten- bzw. Satzungsänderung gehört der genaue neue Wortlaut ins Protokoll oder als Beilage dazu – nicht nur „§ 9 wurde geändert“.
Fürs Register vorbereitenIn Deutschland müssen Vorstands- und Satzungsänderungen zum Vereinsregister angemeldet werden, in der Regel über eine Notarin oder einen Notar und mit Abschrift des Protokolls. In Österreich informiert ihr die Vereinsbehörde.
Typische Fehler
  • Keine Anwesenheitsliste – Beschlussfähigkeit später nicht belegbar
  • Einladungsdatum und Frist nicht dokumentiert
  • Der Vorstand stimmt bei der eigenen Entlastung mit
  • Bei Wahlen nur „gewählt“ notiert, ohne Stimmen und ohne Annahme
  • Statutenänderung beschlossen, aber der neue Wortlaut fehlt

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Generalversammlung und Mitgliederversammlung?

Inhaltlich keiner. Das österreichische Vereinsgesetz 2002 spricht von der Mitgliederversammlung, viele Statuten nennen sie Generalversammlung; in Deutschland heißt sie nach dem BGB Mitgliederversammlung, oft auch Jahreshauptversammlung.

Wie oft muss eine Generalversammlung stattfinden?

In Österreich schreibt das Vereinsgesetz mindestens alle fünf Jahre vor (§ 5 Abs. 2 VerG), die meisten Statuten sehen sie jährlich oder alle zwei Jahre vor. In Deutschland regelt das die Satzung; zusätzlich kann eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung verlangen (§ 37 BGB).

Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?

Das legen Statuten bzw. Satzung fest – in Deutschland soll die Satzung die Beurkundung der Beschlüsse regeln (§ 58 BGB). Üblich sind Protokollführung und Versammlungsleitung.

Darf ich die Generalversammlung aufnehmen, um das Protokoll zu schreiben?

Nur, wenn alle Anwesenden vorher Bescheid wissen und einverstanden sind – am besten kündigst du es schon in der Einladung an. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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