Generalversammlung (Mitgliederversammlung): Protokoll-Vorlage.
In Österreich heißt sie in vielen Statuten Generalversammlung, in Deutschland meist Mitgliederversammlung – gemeint ist das Treffen aller Mitglieder, das wählt, den Vorstand entlastet und über Grundsätzliches entscheidet. Die Vorlage folgt dem üblichen Ablauf.
PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG / MITGLIEDERVERSAMMLUNG RAHMENDATEN Verein: … ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): … Art: ordentlich / außerordentlich Datum / Beginn / Ende: … Ort / Online-Zugang: … Versammlungsleitung: … Protokoll: … EINBERUFUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT Einladung mit Tagesordnung versandt am: … (Frist laut Statuten / Satzung: …) Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: … (Anwesenheitsliste als Beilage) Stimmrechtsvollmachten, falls zulässig: … Erforderlich laut Statuten / Satzung: … → beschlussfähig: ja / nein TAGESORDNUNG 1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung und des letzten Protokolls 3. Bericht des Vorstands 4. Finanzbericht / Rechnungsabschluss 5. Bericht der Rechnungsprüfer:innen bzw. Kassenprüfer:innen 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 8. Anträge 9. Allfälliges / Verschiedenes BERICHTE Vorstand: … Finanzen: Einnahmen … / Ausgaben … / Vermögen zum Stichtag … Rechnungs- bzw. Kassenprüfung: Ergebnis …, Empfehlung zur Entlastung: ja / nein ENTLASTUNG Antrag auf Entlastung von: … gestellt von: … Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … → angenommen / abgelehnt Betroffene Vorstandsmitglieder haben nicht mitgestimmt: ja / nein WAHLEN Wahlleitung: … Wahlart: offen / geheim Funktion: … – Kandidat:in: … – ja … / nein … / Enthaltung … – Wahl angenommen: ja / nein Funktion: … – Kandidat:in: … – ja … / nein … / Enthaltung … – Wahl angenommen: ja / nein ANTRÄGE Antrag Nr. … von …: „…“ (Wortlaut) Erforderliche Mehrheit: … – ja … / nein … / Enthaltung … → angenommen / abgelehnt ALLFÄLLIGES / VERSCHIEDENES - … SCHLUSS UND UNTERSCHRIFTEN Ende der Versammlung: … Uhr Protokollführung: … Versammlungsleitung: … Weitere Unterschriften laut Statuten / Satzung: …
- Ordentliche Generalversammlung bzw. Jahreshauptversammlung
- Außerordentliche Versammlung auf Verlangen von Mitgliedern
- Wahl des Vorstands und der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
- Änderung der Statuten bzw. Satzung oder Auflösung des Vereins
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Wahl, Entlastung, zwei Anträge.
Erfundenes Beispiel einer Laufgemeinschaft mit 128 Mitgliedern. Gekürzt auf die Teile, die später wirklich nachgefragt werden.
Ordentliche Generalversammlung · 3. Oktober, 18:00–19:45 · Gasthaus zur Linde, Saal
Versammlungsleitung: Claudia Reisinger (Obfrau) · Protokoll: Martin Hofbauer
Einladung am 5. September per E-Mail (Frist laut Statuten: zwei Wochen) · 46 von 128 Mitgliedern anwesend, Liste als Beilage · erforderlich ein Viertel (32) → beschlussfähig
Rechnungsprüfer Josef Brunner empfiehlt die Entlastung. Abstimmung: ja 41 / nein 0 / Enthaltung 0, die fünf Vorstandsmitglieder stimmen nicht mit → angenommen
Obfrau: Claudia Reisinger – ja 44 / nein 0 / Enthaltung 2 – Wahl angenommen
Kassier: Florian Wieser – ja 46 / nein 0 / Enthaltung 0 – Wahl angenommen
Antrag 1 (Vorstand): „Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1. Jänner 2027 40 € pro Jahr.“ – einfache Mehrheit – ja 38 / nein 6 / Enthaltung 2 → angenommen
Antrag 2 (Vorstand): Statutenänderung § 9, Generalversammlung auch online möglich – Zweidrittelmehrheit laut Statuten – ja 40 / nein 4 / Enthaltung 2 → angenommen
Claudia Reisinger meldet die neuen Organe und die Statutenänderung an die Vereinsbehörde – bis 24. Oktober.
Protokoll: Martin Hofbauer · Versammlungsleitung: Claudia Reisinger
Was bei der Versammlung später zählt.
- Keine Anwesenheitsliste – Beschlussfähigkeit später nicht belegbar
- Einladungsdatum und Frist nicht dokumentiert
- Der Vorstand stimmt bei der eigenen Entlastung mit
- Bei Wahlen nur „gewählt“ notiert, ohne Stimmen und ohne Annahme
- Statutenänderung beschlossen, aber der neue Wortlaut fehlt
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Generalversammlung und Mitgliederversammlung?
Inhaltlich keiner. Das österreichische Vereinsgesetz 2002 spricht von der Mitgliederversammlung, viele Statuten nennen sie Generalversammlung; in Deutschland heißt sie nach dem BGB Mitgliederversammlung, oft auch Jahreshauptversammlung.
Wie oft muss eine Generalversammlung stattfinden?
In Österreich schreibt das Vereinsgesetz mindestens alle fünf Jahre vor (§ 5 Abs. 2 VerG), die meisten Statuten sehen sie jährlich oder alle zwei Jahre vor. In Deutschland regelt das die Satzung; zusätzlich kann eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung verlangen (§ 37 BGB).
Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?
Das legen Statuten bzw. Satzung fest – in Deutschland soll die Satzung die Beurkundung der Beschlüsse regeln (§ 58 BGB). Üblich sind Protokollführung und Versammlungsleitung.
Darf ich die Generalversammlung aufnehmen, um das Protokoll zu schreiben?
Nur, wenn alle Anwesenden vorher Bescheid wissen und einverstanden sind – am besten kündigst du es schon in der Einladung an. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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