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Abnahmeprotokoll: Vorlage für die Bauabnahme mit Vorbehalten.

Mit der Abnahme – in Österreich meist Übernahme genannt – ändert sich viel: Fristen beginnen zu laufen, die Gefahr geht über, die Schlussrechnung rückt näher. Darum gehört jeder bekannte Mangel und jeder Vorbehalt ins Protokoll, bevor jemand unterschreibt.

Abnahmeprotokoll
ABNAHMEPROTOKOLL

RAHMENDATEN
Bauvorhaben / Adresse: …
Auftrag / Vertrag vom: …
Vertragsgrundlage (z. B. BGB, VOB/B, ABGB, ÖNORM B 2110): …
Abgenommene Leistung / Gewerk: …
Art: [ ] Gesamtabnahme  [ ] Teilabnahme  [ ] förmliche Abnahme / Übernahme
Datum, Uhrzeit, Ort: …

BETEILIGTE
Auftraggeber:in / Bauherr:in: …
Vertretung (Bauleitung, Bauaufsicht, Sachverständige): …
Auftragnehmer:in (Firma – Person): …
Weitere Anwesende: …

ÜBERGEBENE UNTERLAGEN
[ ] Bedienungs- und Wartungsanleitungen
[ ] Prüf- und Messprotokolle (z. B. Elektro, Druckprobe, Dichtheit)
[ ] Bestands- bzw. Revisionspläne
[ ] Garantie- und Herstellerunterlagen
[ ] Schlüssel, Codes, Fernbedienungen: …
Fehlt noch: … – nachzureichen bis: …

ERGEBNIS
[ ] Abnahme ohne Mängel
[ ] Abnahme mit den unten genannten Mängeln und Vorbehalten
[ ] Abnahme verweigert wegen wesentlicher Mängel – Begründung: …

FESTGESTELLTE MÄNGEL
Nr. | Ort (Geschoss, Raum, Bauteil) | Mangel | Foto-Nr. | wesentlich ja / nein | beseitigen bis
1 | … | … | … | … | …
2 | … | … | … | … | …

VORBEHALTE UND EINWÄNDE
Rechte wegen der Mängel Nr. … werden vorbehalten: [ ] ja
Vertragsstrafe wird vorbehalten: [ ] ja  [ ] nein  [ ] nicht vereinbart
Einwände der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers: …

NOCH AUSSTEHENDE LEISTUNGEN
Leistung: … – fertig bis: …

FRISTEN UND ABRECHNUNG (LAUT VERTRAG)
Beginn Gewährleistung / Verjährung der Mängelansprüche: …
Haftrücklass (AT) bzw. Sicherheitseinbehalt (DE): …
Schlussrechnung bis: …

UNTERSCHRIFTEN
Ort, Datum: …
Auftraggeber:in: …
Auftragnehmer:in: …
Je ein Exemplar erhalten: [ ] Auftraggeber:in  [ ] Auftragnehmer:in
Wann du sie brauchst
  • Abnahme eines Gewerks oder des ganzen Bauwerks nach der Fertigstellung
  • Förmliche Abnahme nach VOB/B (DE) bzw. förmliche Übernahme nach ÖNORM B 2110 (AT), wenn vereinbart
  • Teilabnahme eines abgeschlossenen Bauabschnitts
  • Handwerksleistungen im Bestand, etwa neues Bad, neue Fenster oder Heizungstausch
  • Gemeinsame Zustandsfeststellung, wenn die Abnahme verweigert wird
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Ausgefülltes Beispiel

Badsanierung, abgenommen mit drei Vorbehalten.

Erfundenes Beispiel: Eine Eigentumswohnung bekommt ein neues Bad. Die Auftraggeberin nimmt ab, hält aber drei Mängel samt Frist fest – und behält sich ihre Rechte dazu ausdrücklich vor.

Abnahmeprotokoll · Badsanierung Brandstätter, Linzer Straße 14, Top 6
Rahmendaten

Auftrag laut Angebot vom 12. Juni · Leistung: Komplettsanierung Bad und WC · Gesamtabnahme

7. Oktober, 10:00–11:15, vor Ort

Beteiligte

Monika Brandstätter (Auftraggeberin) · Thomas Huber (Installationen Huber) · Petra Lang (Fliesen Lang, Subunternehmen)

Übergebene Unterlagen

Druckprobenprotokoll Wasserleitungen, Anleitung Unterputz-Spülkasten, Garantiekarte Duschwand.

Fehlt noch: Elektro-Messprotokoll für den neuen Stromkreis – Installationen Huber reicht nach bis 14. Oktober.

Ergebnis

Abnahme mit den unten genannten Mängeln und Vorbehalten.

Festgestellte Mängel

1 | Dusche, Ecke hinten links | Silikonfuge auf ca. 20 cm nicht geschlossen | Foto 1 | ja (Wasser kann eindringen) | 14. Oktober

2 | WC, Wand Süd, 2. Fliesenreihe | Wandfliese neben dem Spülkasten mit Haarriss | Foto 2 | nein | 4. November (Fliese nachbestellt)

3 | Bad, Handtuchheizkörper | wird im oberen Drittel nicht warm, vermutlich Luft im System | – | nein | 14. Oktober

Vorbehalte und Einwände

Rechte wegen der Mängel 1 bis 3 werden vorbehalten. Vertragsstrafe: nicht vereinbart.

Einwand Fliesen Lang zu Mangel 2: Riss möglicherweise durch Bohrung des Installateurs – wird bei der Behebung geklärt, an der Frist ändert das nichts.

Fristen und Abrechnung

Gewährleistung läuft ab heute, Dauer laut Vertrag bzw. Gesetz.

Haftrücklass laut Angebot. Schlussrechnung nach Behebung von Mangel 1 und 3.

Unterschrieben von beiden Seiten, Kopie per Foto an Frau Brandstätter.

Tipps

Worauf es bei der Abnahme ankommt.

Vorbehalt ausdrücklich hinschreibenWer in Deutschland ein Werk abnimmt und einen Mangel kennt, sollte sich die Rechte dazu vorbehalten – sonst können bestimmte Mängelrechte verloren gehen (§ 640 Abs. 3 BGB). Für eine vereinbarte Vertragsstrafe gilt Ähnliches (§ 341 Abs. 3 BGB).
Begründen, warum etwas wesentlich istWegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach deutschem Recht nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Schreib deshalb dazu, was der Mangel bewirkt – etwa „Wasser kann eindringen“ statt nur „Fuge offen“.
Das Datum zähltMit Abnahme bzw. Übernahme beginnen in der Regel Gewährleistungs- und Verjährungsfristen, und die Gefahr geht auf die Auftraggeberseite über. Ein sauber datiertes Protokoll erspart später die Frage, wann das war.
Bei Tageslicht und mit WerkzeugTaschenlampe, Wasserwaage, Zollstock und Kamera einpacken und Oberflächen im Streiflicht ansehen. Eine Abnahme im Dämmerlicht kurz vor dem Einzug übersieht genau die Mängel, die später ärgern.
Unterlagen sind Teil der LeistungPrüfprotokolle, Wartungsanleitungen und Revisionspläne gehören dazu. Was fehlt, steht als offener Punkt mit Datum im Protokoll – nicht als mündliche Zusage.
Fachleute dazuholenAbdichtungen, Dämmung oder Leitungen sind für Laien kaum zu beurteilen, wenn sie schon verdeckt sind. Bei größeren Bauvorhaben lohnt sich eine Begleitung durch Bauaufsicht oder Sachverständige.
Typische Fehler
  • Ein Mangel wird gesehen, aber nicht ins Protokoll geschrieben
  • Vertragsstrafe vereinbart, aber bei der Abnahme nicht vorbehalten
  • „Kleinigkeiten“ ohne Ort, ohne Foto und ohne Frist
  • Nur eine Seite unterschreibt, die andere bekommt keine Kopie
  • Abnahme unter Zeitdruck, ohne Licht und ohne die zugehörigen Unterlagen

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme?

In Deutschland spricht das BGB von Abnahme (§ 640 BGB), in Österreich ist bei Bauverträgen nach ÖNORM B 2110 von Übernahme die Rede. Gemeint ist jeweils, dass die Auftraggeberseite die Leistung als vertragsgemäß anerkennt – welche Folgen das genau hat, regeln Gesetz und Vertrag.

Kann ein Werk ohne Abnahmetermin als abgenommen gelten?

In Deutschland ja, etwa wenn nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt wurde und die Auftraggeberseite nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB; Verbraucher:innen müssen darauf schriftlich hingewiesen werden). VOB/B und ÖNORM B 2110 kennen eigene Regeln. Das ist keine Rechtsberatung.

Was mache ich, wenn ich die Abnahme verweigere?

Nenne die Mängel konkret und schriftlich. Bei Bauverträgen in Deutschland kann das Unternehmen dann eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen (§ 650g BGB) – dafür eignet sich diese Vorlage ebenfalls.

Müssen beide Seiten das Abnahmeprotokoll unterschreiben?

Das ist dringend zu empfehlen. Wer mit einem Punkt nicht einverstanden ist, lässt seinen Einwand ins Protokoll schreiben, statt die Unterschrift zu verweigern – so ist der Streitpunkt dokumentiert.

Kann noteit bei der Abnahme mitschreiben?

Wenn alle einverstanden sind, kannst du im Browser „Gespräch vor Ort“ starten und bekommst danach eine Zusammenfassung mit offenen Punkten. Das unterschriebene Protokoll mit Mängelnummern, Fotos und Vorbehalten ersetzt das nicht.

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