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Gesellschafterversammlung der GmbH: Protokoll-Vorlage.

In Deutschland heißt sie Gesellschafterversammlung, im österreichischen GmbH-Gesetz Generalversammlung – gemeint ist dasselbe Organ. Die Vorlage hält fest, was bei Gesellschafterbeschlüssen später zählt: wer wie viele Stimmen hatte, wer vertreten war, wer nicht mitstimmen durfte.

Protokoll der Gesellschafterversammlung / Generalversammlung
PROTOKOLL DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG / GENERALVERSAMMLUNG

RAHMENDATEN
Gesellschaft: … GmbH
Firmenbuchnummer (AT) / Handelsregister HRB (DE): …
Sitz: …
Art: ordentlich / außerordentlich
Datum: … · Beginn: … Uhr · Ende: … Uhr
Ort / Form: vor Ort / per Video (Grundlage: …)
Vorsitz: …
Protokoll: …

EINBERUFUNG
Einberufen durch: … am … per eingeschriebenem Brief / laut Gesellschaftsvertrag: …
Frist: AT mindestens sieben Tage / DE mindestens eine Woche – eingehalten: ja / nein
Alle Gesellschafter:innen anwesend oder vertreten und mit der Beschlussfassung einverstanden (Verzicht auf Form und Frist): ja / nein

ANWESENHEIT UND STIMMEN
Gesellschafter:in … – Stammeinlage bzw. Geschäftsanteil … € – Stimmen … – persönlich / vertreten durch … (Vollmacht vom …)
Gesellschafter:in … – Stammeinlage bzw. Geschäftsanteil … € – Stimmen … – persönlich / vertreten durch …
Weitere Anwesende (Geschäftsführung, Steuerberatung …): …
Vertretene Stimmen … von … → beschlussfähig: ja / nein

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
2. Feststellung des Jahresabschlusses zum …
3. Verwendung des Bilanzgewinns bzw. Jahresergebnisses
4. Entlastung der Geschäftsführung
5. …

BESCHLÜSSE
TOP …: Beschlussantrag im Wortlaut: „…“
   Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … Stimmen
   Vom Stimmrecht ausgeschlossen: … (Grund: …)
   Erforderliche Mehrheit laut Gesetz / Gesellschaftsvertrag: …
   Ergebnis vom Vorsitz festgestellt: angenommen / abgelehnt

WIDERSPRÜCHE UND ERKLÄRUNGEN
Widerspruch zu Protokoll gegeben von: … zu TOP … – „…“
Sonstige Erklärungen: …

UNTERSCHRIFTEN UND VERSAND
Ort, Datum: …
Vorsitz: …
Protokoll: …
AT: Kopie der Beschlüsse per eingeschriebenem Brief an alle Gesellschafter:innen am …
Anlagen: Vollmachten, Jahresabschluss, …
Wann du sie brauchst
  • Jährliche Versammlung mit Jahresabschluss, Gewinnverwendung und Entlastung
  • Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführer:innen
  • Zustimmung zu Geschäften, die laut Gesellschaftsvertrag vorbehalten sind
  • Versammlung per Video oder mit vertretenen Gesellschafter:innen
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Ausgefülltes Beispiel

Drei Gesellschafter, ein Stimmverbot.

Erfundenes Beispiel einer österreichischen GmbH. Ein Gesellschafter ist zugleich Geschäftsführer – bei seiner eigenen Entlastung darf er nicht mitstimmen.

Generalversammlung 2026 · Gruber & Steiner Haustechnik GmbH
Rahmendaten

Ordentliche Generalversammlung · 5. Oktober, 10:00–11:05 · Büro der Gesellschaft, Linzer Straße 18

Vorsitz: Monika Steiner · Protokoll: Christian Pichler

Anwesenheit und Stimmen

Andreas Gruber, Stammeinlage 17.500 € – 1.750 Stimmen – persönlich, zugleich Geschäftsführer

Monika Steiner, Stammeinlage 10.500 € – 1.050 Stimmen – persönlich

Christian Pichler, Stammeinlage 7.000 € – 700 Stimmen – persönlich

Alle Gesellschafter anwesend, mit der Beschlussfassung einverstanden · 3.500 von 3.500 Stimmen vertreten

Beschlüsse

TOP 2: „Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.“ – ja 3.500 → angenommen

TOP 3: „Vom Bilanzgewinn werden 60.000 € ausgeschüttet, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ – ja 2.800 / nein 700 (Pichler) → angenommen

TOP 4: „Dem Geschäftsführer Andreas Gruber wird für 2025 die Entlastung erteilt.“ – ja 1.750 / nein 0 · Andreas Gruber vom Stimmrecht ausgeschlossen → angenommen

Erklärungen

Christian Pichler zu TOP 3: „Ich hätte eine höhere Rücklage für den geplanten Fuhrpark bevorzugt.“

Unterschriften und Versand

Monika Steiner (Vorsitz) · Christian Pichler (Protokoll) · Kopie der Beschlüsse eingeschrieben an alle drei Gesellschafter am 6. Oktober

Tipps

Was bei GmbH-Beschlüssen zählt.

Stimmen richtig rechnenIn Österreich gewähren je 10 € einer übernommenen Stammeinlage eine Stimme (§ 39 GmbHG), in Deutschland jeder Euro eines Geschäftsanteils (§ 47 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann Abweichendes regeln.
Einberufung prüfenOhne abweichende Regel im Gesellschaftsvertrag wird per eingeschriebenem Brief geladen – in Österreich mit mindestens sieben Tagen Abstand (§ 38 GmbHG), in Deutschland mit mindestens einer Woche Frist (§ 51 GmbHG). Sind alle Gesellschafter:innen da und einverstanden, kann trotzdem beschlossen werden – das gehört ins Protokoll.
Stimmverbote vermerkenWer entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, stimmt nicht mit, ebenso bei bestimmten Geschäften mit dem Gesellschafter selbst. Schreib beim Beschluss dazu, wer ausgeschlossen war.
Vollmachten beilegenIn Österreich braucht die Vertretung eine schriftliche Vollmacht, die auf die Ausübung des Stimmrechts lautet; in Deutschland genügt Textform. Die Vollmachten gehören als Anlage zum Protokoll.
Protokollpflicht unterscheidenIn Österreich sind die Beschlüsse unverzüglich in eine Niederschrift aufzunehmen, jede:r Gesellschafter:in erhält eine Kopie per Einschreiben (§ 40 GmbHG). Das deutsche GmbHG verlangt eine Niederschrift ausdrücklich nur bei der Ein-Personen-GmbH – als Beweis ist sie trotzdem in jedem Fall sinnvoll.
Video und UmlaufIn Deutschland ist eine Versammlung per Video zulässig, wenn alle Gesellschafter:innen in Textform zustimmen (§ 48 GmbHG). In Österreich braucht eine virtuelle Versammlung eine Grundlage im Gesellschaftsvertrag (VirtGesG); schriftliche Beschlüsse sind möglich, wenn alle einverstanden sind.
Typische Fehler
  • Stimmen nach Köpfen statt nach Geschäftsanteilen gezählt
  • Geschäftsführender Gesellschafter stimmt bei der eigenen Entlastung mit
  • Vollmacht fehlt oder hat nicht die nötige Form
  • Nicht angekündigter Punkt beschlossen, obwohl nicht alle Gesellschafter:innen anwesend waren
  • Änderung des Gesellschaftsvertrags nur im eigenen Protokoll statt notariell beurkundet

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Muss bei einer Gesellschafterversammlung ein Protokoll geführt werden?

In Österreich ja, über die Beschlüsse ist unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. In Deutschland schreibt das GmbHG das nur für die Ein-Personen-GmbH ausdrücklich vor; der Gesellschaftsvertrag verlangt es aber oft, und ohne Protokoll ist ein Beschluss später schwer zu beweisen.

Wer unterschreibt das Protokoll der Gesellschafterversammlung?

Das regelt meist der Gesellschaftsvertrag oder eine Geschäftsordnung. Üblich sind Vorsitz und Protokollführung, bei kleinen GmbHs oft alle Gesellschafter:innen.

Reicht ein privates Protokoll für eine Satzungsänderung?

Nein. Änderungen des Gesellschaftsvertrags müssen in Österreich und in Deutschland notariell beurkundet und zum Firmenbuch bzw. Handelsregister angemeldet werden.

Wie viele Stimmen braucht ein Gesellschafterbeschluss?

Grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmen. Für Satzungsänderungen sind in beiden Ländern gesetzlich drei Viertel der abgegebenen Stimmen vorgesehen.

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