Wahlprotokoll im Verein: Vorlage für Vorstandswahlen.
Ob eine Wahl gültig war, wird meist erst gefragt, wenn es Streit gibt – oder wenn Vereinsbehörde, Registergericht oder Bank die Vertretungsbefugnis sehen wollen. Ein eigenes Wahlprotokoll, als Teil oder Beilage des Versammlungsprotokolls, beantwortet diese Fragen.
WAHLPROTOKOLL RAHMENDATEN Verein: … ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): … Versammlung: … am … in … Grundlage: Statuten / Satzung § … (Wahlverfahren, Funktionsperiode) Stimmberechtigte anwesend: … · Vollmachten: … (falls zulässig) WAHLLEITUNG Wahlleiter:in: … (bestellt durch …, kandidiert selbst nicht) Stimmenzähler:innen: … Protokoll: … WAHLVORSCHLÄGE Eingebracht bis … bzw. in der Versammlung Funktion: … – Kandidat:in: … – vorgeschlagen von: … – Kandidatur angenommen: ja Funktion: … – Kandidat:in: … – vorgeschlagen von: … – Kandidatur angenommen: ja WAHLART offen (Handzeichen) / geheim (Stimmzettel) – Grund: Statuten / Antrag von … Einzelwahl je Funktion / gemeinsame Wahl mehrerer Funktionen (nur, wenn zulässig) Erforderliche Mehrheit: … (z. B. Mehrheit der gültigen Stimmen; Stichwahl, wenn …) WAHLGÄNGE Funktion: … Ausgegebene Stimmzettel: … · abgegeben: … · ungültig: … · gültig: … Stimmen: … für … / … für … bzw. ja … / nein … / Enthaltung … Ergebnis: gewählt ist … / Stichwahl zwischen … und … Wahl angenommen: ja, mündlich in der Versammlung / schriftliche Erklärung vom … (Beilage) ERGEBNIS Funktionsperiode: von … bis … Zusammensetzung des Vorstands: … Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen: … Stimmzettel versiegelt und aufbewahrt bei … bis … MELDUNG UND UNTERSCHRIFTEN AT: Meldung an die Vereinsbehörde bis … (binnen vier Wochen) durch … DE: Anmeldung zum Vereinsregister durch … am … Wahlleitung: … Stimmenzähler:innen: … Protokoll: …
- Neuwahl des Vorstands in der Generalversammlung bzw. Mitgliederversammlung
- Wahl der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
- Nachwahl, wenn eine Funktion während der Periode frei wird
- Geheime Wahl mit mehreren Kandidat:innen
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Eine Kampfabstimmung, eine Wahl in Abwesenheit.
Erfundenes Beispiel eines Theatervereins in Österreich. Für die Obfrau gibt es zwei Kandidatinnen und eine geheime Wahl, die übrigen Funktionen werden laut Statuten gemeinsam und offen gewählt.
Generalversammlung am 2. Oktober im Pfarrsaal · 52 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, keine Vollmachten (laut Statuten nicht vorgesehen) · Funktionsperiode laut § 11: drei Jahre
Wahlleiter: Ehrenobmann Herbert Kainz · Stimmenzählerinnen: Lisa Brandner, Eva Holzinger · Protokoll: Thomas Rauscher
Kandidatinnen: Theresa Bauer (Vorschlag des Vorstands), Elke Wiesinger (Vorschlag aus der Versammlung)
Ausgegeben 52 · abgegeben 52 · ungültig 1 · gültig 51 · Bauer 29, Wiesinger 22 · erforderlich laut Statuten: Mehrheit der gültigen Stimmen (26)
Gewählt: Theresa Bauer, nimmt die Wahl an
Obfrau-Stellvertreterin Elke Wiesinger · Kassier Markus Eder · Schriftführerin Julia Hofer – ja 49 / nein 0 / Enthaltung 3 → gewählt, alle nehmen an
Rechnungsprüfer:innen Leopold Mayr und Anita Schober – ja 52 → gewählt · Mayr nimmt an, Schober ist abwesend, ihre schriftliche Annahmeerklärung vom 28. September liegt bei
Theresa Bauer meldet die neuen organschaftlichen Vertreter:innen an die Vereinsbehörde – bis 30. Oktober.
Herbert Kainz (Wahlleitung) · Lisa Brandner, Eva Holzinger (Stimmenzählerinnen) · Thomas Rauscher (Protokoll)
Was eine Vereinswahl unangreifbarer macht.
- Nur „einstimmig gewählt“ notiert, ohne Stimmen und Enthaltungen
- Kandidat:in leitet die eigene Wahl
- Ausgegebene Stimmzettel nicht gezählt
- Annahme der Wahl fehlt, besonders bei Abwesenden
- Meldung an Vereinsbehörde bzw. Vereinsregister vergessen
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Muss eine Vorstandswahl im Verein geheim sein?
Nur, wenn Statuten bzw. Satzung oder ein Beschluss der Versammlung das vorsehen. Häufig ist geregelt, dass geheim gewählt wird, sobald es mehrere Kandidat:innen gibt oder ein Mitglied es verlangt.
Kann man in Abwesenheit in den Vorstand gewählt werden?
Ja, wenn die Statuten nichts anderes sagen. Die gewählte Person muss die Wahl aber annehmen – am besten liegt dafür vorab eine schriftliche Erklärung vor, die dem Wahlprotokoll beigelegt wird.
Wie lange muss man Stimmzettel aufbewahren?
Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Bewahr sie versiegelt auf, bis die Wahl nicht mehr angefochten werden kann, und vernichte sie dann – Fristen und Regeln dazu stehen oft in den Statuten.
Ist ein eigenes Wahlprotokoll Pflicht?
Nicht unbedingt – die Wahl kann auch im Protokoll der Versammlung stehen. Ein eigenes Wahlprotokoll ist praktisch, wenn Vereinsbehörde, Registergericht, Notar:in oder Bank einen Nachweis der Vertretungsbefugnis brauchen.
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