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Wahlprotokoll im Verein: Vorlage für Vorstandswahlen.

Ob eine Wahl gültig war, wird meist erst gefragt, wenn es Streit gibt – oder wenn Vereinsbehörde, Registergericht oder Bank die Vertretungsbefugnis sehen wollen. Ein eigenes Wahlprotokoll, als Teil oder Beilage des Versammlungsprotokolls, beantwortet diese Fragen.

Wahlprotokoll
WAHLPROTOKOLL

RAHMENDATEN
Verein: …
ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): …
Versammlung: … am … in …
Grundlage: Statuten / Satzung § … (Wahlverfahren, Funktionsperiode)
Stimmberechtigte anwesend: … · Vollmachten: … (falls zulässig)

WAHLLEITUNG
Wahlleiter:in: … (bestellt durch …, kandidiert selbst nicht)
Stimmenzähler:innen: …
Protokoll: …

WAHLVORSCHLÄGE
Eingebracht bis … bzw. in der Versammlung
Funktion: … – Kandidat:in: … – vorgeschlagen von: … – Kandidatur angenommen: ja
Funktion: … – Kandidat:in: … – vorgeschlagen von: … – Kandidatur angenommen: ja

WAHLART
offen (Handzeichen) / geheim (Stimmzettel) – Grund: Statuten / Antrag von …
Einzelwahl je Funktion / gemeinsame Wahl mehrerer Funktionen (nur, wenn zulässig)
Erforderliche Mehrheit: … (z. B. Mehrheit der gültigen Stimmen; Stichwahl, wenn …)

WAHLGÄNGE
Funktion: …
   Ausgegebene Stimmzettel: … · abgegeben: … · ungültig: … · gültig: …
   Stimmen: … für … / … für … bzw. ja … / nein … / Enthaltung …
   Ergebnis: gewählt ist … / Stichwahl zwischen … und …
   Wahl angenommen: ja, mündlich in der Versammlung / schriftliche Erklärung vom … (Beilage)

ERGEBNIS
Funktionsperiode: von … bis …
Zusammensetzung des Vorstands: …
Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen: …
Stimmzettel versiegelt und aufbewahrt bei … bis …

MELDUNG UND UNTERSCHRIFTEN
AT: Meldung an die Vereinsbehörde bis … (binnen vier Wochen) durch …
DE: Anmeldung zum Vereinsregister durch … am …
Wahlleitung: …
Stimmenzähler:innen: …
Protokoll: …
Wann du sie brauchst
  • Neuwahl des Vorstands in der Generalversammlung bzw. Mitgliederversammlung
  • Wahl der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
  • Nachwahl, wenn eine Funktion während der Periode frei wird
  • Geheime Wahl mit mehreren Kandidat:innen
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Ausgefülltes Beispiel

Eine Kampfabstimmung, eine Wahl in Abwesenheit.

Erfundenes Beispiel eines Theatervereins in Österreich. Für die Obfrau gibt es zwei Kandidatinnen und eine geheime Wahl, die übrigen Funktionen werden laut Statuten gemeinsam und offen gewählt.

Wahlprotokoll · Generalversammlung 2026 · Theaterverein Bühne Lindach
Rahmendaten

Generalversammlung am 2. Oktober im Pfarrsaal · 52 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, keine Vollmachten (laut Statuten nicht vorgesehen) · Funktionsperiode laut § 11: drei Jahre

Wahlleitung

Wahlleiter: Ehrenobmann Herbert Kainz · Stimmenzählerinnen: Lisa Brandner, Eva Holzinger · Protokoll: Thomas Rauscher

Wahl der Obfrau (geheim)

Kandidatinnen: Theresa Bauer (Vorschlag des Vorstands), Elke Wiesinger (Vorschlag aus der Versammlung)

Ausgegeben 52 · abgegeben 52 · ungültig 1 · gültig 51 · Bauer 29, Wiesinger 22 · erforderlich laut Statuten: Mehrheit der gültigen Stimmen (26)

Gewählt: Theresa Bauer, nimmt die Wahl an

Übrige Funktionen (offen, gemeinsamer Vorschlag)

Obfrau-Stellvertreterin Elke Wiesinger · Kassier Markus Eder · Schriftführerin Julia Hofer – ja 49 / nein 0 / Enthaltung 3 → gewählt, alle nehmen an

Rechnungsprüfer:innen Leopold Mayr und Anita Schober – ja 52 → gewählt · Mayr nimmt an, Schober ist abwesend, ihre schriftliche Annahmeerklärung vom 28. September liegt bei

Meldung

Theresa Bauer meldet die neuen organschaftlichen Vertreter:innen an die Vereinsbehörde – bis 30. Oktober.

Unterschriften

Herbert Kainz (Wahlleitung) · Lisa Brandner, Eva Holzinger (Stimmenzählerinnen) · Thomas Rauscher (Protokoll)

Tipps

Was eine Vereinswahl unangreifbarer macht.

Wahlleitung ohne eigenes InteresseWer selbst kandidiert, leitet die Wahl nicht. Üblich ist ein Ehrenmitglied oder eine angesehene Person aus der Versammlung, die zu Beginn bestellt wird.
Stimmzettel zweimal zählenNotier ausgegebene und abgegebene Stimmzettel getrennt. Liegen mehr Zettel in der Urne, als ausgegeben wurden, stimmt etwas nicht und der Wahlgang sollte wiederholt werden – auffallen kann das nur, wenn beide Zahlen da sind.
Mehrheit vorher klärenOb die Mehrheit der gültigen oder der abgegebenen Stimmen zählt, was mit Enthaltungen passiert und wann eine Stichwahl folgt, steht in Statuten bzw. Satzung. In Deutschland gilt sonst die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 32 BGB).
Annahme festhaltenEine Wahl wird erst mit der Annahme wirksam. Bei Abwesenden liegt idealerweise eine schriftliche Erklärung vor, dass sie im Fall der Wahl annehmen.
Meldepflicht einplanenIn Österreich sind neue organschaftliche Vertreter:innen binnen vier Wochen der Vereinsbehörde zu melden, mit Funktion, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift (§ 14 VerG). In Deutschland ist jede Änderung des Vorstands zum Vereinsregister anzumelden (§ 67 BGB).
Gemeinsame Wahl nur, wenn erlaubtMehrere Funktionen in einem Wahlgang zu wählen spart Zeit. Sehen Statuten bzw. Satzung Einzelwahl vor, ist das aber angreifbar – im Zweifel einzeln wählen.
Typische Fehler
  • Nur „einstimmig gewählt“ notiert, ohne Stimmen und Enthaltungen
  • Kandidat:in leitet die eigene Wahl
  • Ausgegebene Stimmzettel nicht gezählt
  • Annahme der Wahl fehlt, besonders bei Abwesenden
  • Meldung an Vereinsbehörde bzw. Vereinsregister vergessen

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Muss eine Vorstandswahl im Verein geheim sein?

Nur, wenn Statuten bzw. Satzung oder ein Beschluss der Versammlung das vorsehen. Häufig ist geregelt, dass geheim gewählt wird, sobald es mehrere Kandidat:innen gibt oder ein Mitglied es verlangt.

Kann man in Abwesenheit in den Vorstand gewählt werden?

Ja, wenn die Statuten nichts anderes sagen. Die gewählte Person muss die Wahl aber annehmen – am besten liegt dafür vorab eine schriftliche Erklärung vor, die dem Wahlprotokoll beigelegt wird.

Wie lange muss man Stimmzettel aufbewahren?

Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Bewahr sie versiegelt auf, bis die Wahl nicht mehr angefochten werden kann, und vernichte sie dann – Fristen und Regeln dazu stehen oft in den Statuten.

Ist ein eigenes Wahlprotokoll Pflicht?

Nicht unbedingt – die Wahl kann auch im Protokoll der Versammlung stehen. Ein eigenes Wahlprotokoll ist praktisch, wenn Vereinsbehörde, Registergericht, Notar:in oder Bank einen Nachweis der Vertretungsbefugnis brauchen.

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