Lexikon · Protokoll & Dokumentation

Was ist ein Aktenvermerk?

Kurz erklärt

Ein Aktenvermerk ist eine knappe, datierte und unterschriebene Notiz in einem Akt, die einen Vorgang, eine Wahrnehmung oder eine Mitteilung festhält. Der Begriff stammt aus der Verwaltung und ist dort – in Österreich etwa im AVG – auch rechtlich geregelt.

Auch genannt: Vermerk · Amtsvermerk · AV (Abkürzung)

Der Aktenvermerk im österreichischen Verwaltungsverfahren

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz unterscheidet zwei Arten, Vorgänge festzuhalten. Für förmliche Amtshandlungen wie eine mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift vorgesehen (§ 14 AVG): mit Angaben zu Ort, Zeit und Beteiligten, unterschrieben auch von den Beteiligten, die Einwendungen erheben können.

Für alles Kleinere gibt es den Aktenvermerk (§ 16 AVG): Amtliche Wahrnehmungen, mündliche oder telefonische Anbringen und sonstige Mitteilungen an die Behörde sind, wenn keine Niederschrift nötig ist, erforderlichenfalls in einem Aktenvermerk kurz festzuhalten. Ihn unterschreibt nur das Amtsorgan, mit Datum; bei elektronischen Akten kann ein Verfahren zum Nachweis der Identität an die Stelle der Unterschrift treten. Ruft etwa eine Antragstellerin an und teilt eine neue Zustelladresse mit, genügt ein Aktenvermerk.

In Kanzleien und Behörden in Deutschland

Auch ohne gesetzliche Definition ist der Vermerk in deutschen Behörden, Anwalts- und Steuerkanzleien alltäglich. Typisch sind Vermerke über Mandantentelefonate, über erteilte Hinweise („Mandantin auf Fristablauf am 17. 6. hingewiesen“) oder über Schritte im Verfahren. Solche Vermerke dienen auch der eigenen Absicherung, weil sie zeigen, dass ein Hinweis tatsächlich gegeben wurde.

Dazu gehören kurze Verfügungen am Ende des Vermerks, etwa „z. d. A.“ (zu den Akten) für erledigte Vorgänge oder „WV 10. 6.“ für die Wiedervorlage an einem bestimmten Tag.

Typische Anlässe

Aktenvermerke halten meist Vorgänge fest, die sonst keine Spur im Akt hinterlassen würden:

  • Eine Partei hat persönlich Unterlagen abgegeben oder Akteneinsicht genommen
  • Jemand hat telefonisch eine Fristverlängerung beantragt oder eine Auskunft erhalten
  • Bei einem Lokalaugenschein oder einer Baustellenbesichtigung wurde etwas wahrgenommen
  • Ein Zustellversuch ist gescheitert oder eine Person war nicht erreichbar
  • Eine Rücksprache mit einer anderen Abteilung oder Behörde hat ein Ergebnis gebracht

Gemeinsam ist allen Fällen: Wer den Akt später übernimmt, soll ohne Rückfrage verstehen, was geschehen ist und warum der nächste Schritt so aussieht, wie er aussieht.

Aktenvermerk und Aktennotiz

Die beiden Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. Wo man unterscheidet, sieht das ungefähr so aus:

AktenvermerkAktennotiz
HerkunftVerwaltung, KanzleienBüroalltag in Unternehmen
Typischer InhaltWahrnehmung, Mitteilung, erledigter VerfahrensschrittGespräch, Zusage, Information
Formsehr knapp, datiert, unterschrieben oder abgezeichnetfreier, oft mit Verteiler per Mail
Regelungfür österreichische Behörden in § 16 AVGkeine eigene

Mehr zur Büro-Variante steht unter Aktennotiz.

Was einen guten Aktenvermerk ausmacht

Ein Vermerk ist kurz, aber vollständig: Wer hat wann was wahrgenommen oder mitgeteilt? Wichtig ist auch die Quelle – ob du etwas selbst gesehen oder nur am Telefon gehört hast, macht für die spätere Bewertung einen Unterschied. Wertungen gehören nicht hinein.

Pro Vorgang ein Vermerk, nicht mehrere Themen in einem. Und: Ein abgezeichneter Vermerk wird nicht mehr verändert. Ergänzungen bekommen einen eigenen, datierten Vermerk.

Beispiel
Aktenvermerk einer Anwaltskanzlei

AV · 3. Juni · Akt Gruber / Leitner GmbH

Telefonat mit Mandantin Gruber, 10:20–10:32 Uhr. Mandantin über das Urteil vom 28. Mai informiert und darauf hingewiesen, dass die Frist für ein Rechtsmittel am 17. Juni endet. Erfolgsaussichten und Kostenrisiko erläutert.

Mandantin möchte bis 10. Juni mit ihrem Ehemann Rücksprache halten und sich dann melden.

WV 10. 6. – Dr. Huber

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Was bedeutet AV in einer Akte?

AV steht für Aktenvermerk. Die Abkürzung ist in Kanzleien und Behörden verbreitet, oft gefolgt von Datum und Betreff.

Muss ein Aktenvermerk unterschrieben werden?

Für österreichische Behörden schreibt § 16 AVG die Unterschrift des Amtsorgans mit Datum vor. In Kanzleien und Unternehmen ist zumindest ein Kürzel mit Datum üblich.

Was ist der Unterschied zwischen Aktenvermerk und Niederschrift?

Eine Niederschrift dokumentiert förmliche Vorgänge wie Verhandlungen und wird auch von Beteiligten unterschrieben. Ein Aktenvermerk hält Kleineres fest und wird nur von der Person unterschrieben, die ihn verfasst.

Hat ein Aktenvermerk Beweiskraft?

Er belegt, was die verfassende Person zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten hat. Wie viel Gewicht er in einem Verfahren hat, hängt vom Einzelfall ab.

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