Umlaufbeschluss: Vorlage für Beschlüsse ohne Sitzung.
Ein Umlaufbeschluss spart eine Sitzung, wenn eine Entscheidung eilt und wenig zu diskutieren ist. Ob er zulässig ist und wer zustimmen muss, unterscheidet sich je nach Gremium und Land deutlich. Die Vorlage trennt deshalb die Zustimmung zum Verfahren von der Stimme zur Sache.
BESCHLUSSFASSUNG IM UMLAUFVERFAHREN KOPF Gremium: … (Vorstand / Gesellschafter:innen / Eigentümergemeinschaft / …) Eingeleitet von: … am … Rechtsgrundlage für das Umlaufverfahren: Statuten / Satzung / Gesellschaftsvertrag § … bzw. Gesetz: … Versandt an alle Stimmberechtigten (… Personen) per: E-Mail / Brief / … Rückmeldung bis: … Uhr am … an: … BESCHLUSSGEGENSTAND Worum es geht: … Warum ohne Sitzung: … Unterlagen im Anhang: … BESCHLUSSANTRAG „…“ (Wortlaut) STIMMABGABE (bitte ausfüllen und zurücksenden) Name: … 1. Mit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren bin ich einverstanden: [ ] ja [ ] nein 2. Zum Beschlussantrag stimme ich: [ ] ja [ ] nein [ ] Enthaltung Ort, Datum: … Unterschrift bzw. Absenderangabe (je nach geforderter Form): … AUSWERTUNG Rückmeldungen: … von … (Antworten als Anlage) Widerspruch gegen das Umlaufverfahren: keiner / von … Stimmen zum Antrag: ja … / nein … / Enthaltung … / keine Rückmeldung … Erforderlich: … (z. B. Zustimmung aller, Mehrheit aller Stimmen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen) Ergebnis: angenommen / abgelehnt / Umlaufverfahren gescheitert Festgestellt am … durch … MITTEILUNG UND ABLAGE Ergebnis an alle Stimmberechtigten mitgeteilt am: … Aufgenommen in das Protokoll der Sitzung vom … / in die Beschluss-Sammlung (WEG, DE) Nr. …
- Eilige Entscheidung im Vereinsvorstand zwischen zwei Sitzungen
- Gesellschafterbeschluss in einer kleinen GmbH
- Formale Beschlüsse, über die vorher schon gesprochen wurde
- Beschlüsse von Wohnungseigentümer:innen ohne Versammlung
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Defibrillator in drei Tagen beschlossen.
Erfundenes Beispiel aus einem österreichischen Sportverein. Die Statuten erlauben Umlaufbeschlüsse des Vorstands per E-Mail, wenn kein Vorstandsmitglied dem Verfahren widerspricht; dann entscheidet die Mehrheit.
Eingeleitet von Obmann Gerald Huber am 29. September per E-Mail an alle sechs Vorstandsmitglieder · Grundlage: § 12 Abs. 5 der Statuten · Rückmeldung bis 2. Oktober, 20:00
Die Gemeinde fördert Defibrillatoren für Sportstätten mit 50 %, Antragsschluss 3. Oktober. Die nächste Vorstandssitzung ist erst am 15. Oktober.
„Der Verein kauft einen Defibrillator samt Wandkasten für die Sporthalle um höchstens 1.390 € brutto und beantragt dafür die Förderung der Gemeinde.“
Rückmeldungen 6 von 6 · Widerspruch gegen das Verfahren: keiner · ja 5 / nein 0 / Enthaltung 1 (Kassierin Maria Leitner: „Bitte zuerst ein zweites Angebot“) → angenommen
Festgestellt am 2. Oktober, 20:15, durch Gerald Huber
Ergebnis per E-Mail an alle am 2. Oktober · E-Mails ausgedruckt als Anlage · Aufnahme ins Protokoll der Vorstandssitzung vom 15. Oktober
Damit ein Beschluss ohne Sitzung hält.
- Nur die Stimme zur Sache abgefragt, nicht das Einverständnis mit dem Verfahren
- Schweigen als Zustimmung gewertet
- Keine Frist gesetzt – Antworten tröpfeln über Wochen ein
- Umstrittenes Thema per Umlauf entschieden statt in einer Sitzung besprochen
- Antworten nicht archiviert, Beschluss nirgends protokolliert
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Was ist ein Umlaufbeschluss?
Ein Beschluss, der nicht in einer Sitzung, sondern durch Stimmabgabe per E-Mail, Brief oder Formular gefasst wird. Ob und unter welchen Bedingungen er zulässig ist, regeln Gesetz, Statuten, Satzung oder Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Gremiums.
Reicht für einen Umlaufbeschluss eine E-Mail?
Wo Textform verlangt ist – etwa nach BGB, deutschem GmbHG oder deutschem WEG –, ja. Wo „schriftlich“ steht, kann eine Unterschrift erforderlich sein; im Zweifel unterschriebenen Scan anfordern.
Müssen beim Umlaufbeschluss alle zustimmen?
Häufig ja, zumindest dem Verfahren. Beim Verein in Deutschland müssen ohne abweichende Satzungsregel alle dem Beschluss selbst zustimmen; bei der GmbH genügt, dass alle mit der schriftlichen Abstimmung einverstanden sind, entschieden wird dann mit Mehrheit.
Kann der Betriebsrat im Umlauf beschließen?
In Österreich ja, wenn kein Betriebsratsmitglied dem Verfahren widerspricht; der Vorsitz dokumentiert die Beschlussfassung (§ 68 Abs. 4 ArbVG). Das deutsche BetrVG sieht kein Umlaufverfahren vor – Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Teilnahme per Video.
Protokoll schreiben?
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