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Umlaufbeschluss: Vorlage für Beschlüsse ohne Sitzung.

Ein Umlaufbeschluss spart eine Sitzung, wenn eine Entscheidung eilt und wenig zu diskutieren ist. Ob er zulässig ist und wer zustimmen muss, unterscheidet sich je nach Gremium und Land deutlich. Die Vorlage trennt deshalb die Zustimmung zum Verfahren von der Stimme zur Sache.

Beschlussfassung im Umlaufverfahren
BESCHLUSSFASSUNG IM UMLAUFVERFAHREN

KOPF
Gremium: … (Vorstand / Gesellschafter:innen / Eigentümergemeinschaft / …)
Eingeleitet von: … am …
Rechtsgrundlage für das Umlaufverfahren: Statuten / Satzung / Gesellschaftsvertrag § … bzw. Gesetz: …
Versandt an alle Stimmberechtigten (… Personen) per: E-Mail / Brief / …
Rückmeldung bis: … Uhr am … an: …

BESCHLUSSGEGENSTAND
Worum es geht: …
Warum ohne Sitzung: …
Unterlagen im Anhang: …

BESCHLUSSANTRAG
„…“ (Wortlaut)

STIMMABGABE (bitte ausfüllen und zurücksenden)
Name: …
1. Mit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren bin ich einverstanden: [ ] ja [ ] nein
2. Zum Beschlussantrag stimme ich: [ ] ja [ ] nein [ ] Enthaltung
Ort, Datum: …
Unterschrift bzw. Absenderangabe (je nach geforderter Form): …

AUSWERTUNG
Rückmeldungen: … von … (Antworten als Anlage)
Widerspruch gegen das Umlaufverfahren: keiner / von …
Stimmen zum Antrag: ja … / nein … / Enthaltung … / keine Rückmeldung …
Erforderlich: … (z. B. Zustimmung aller, Mehrheit aller Stimmen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen)
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / Umlaufverfahren gescheitert
Festgestellt am … durch …

MITTEILUNG UND ABLAGE
Ergebnis an alle Stimmberechtigten mitgeteilt am: …
Aufgenommen in das Protokoll der Sitzung vom … / in die Beschluss-Sammlung (WEG, DE) Nr. …
Wann du sie brauchst
  • Eilige Entscheidung im Vereinsvorstand zwischen zwei Sitzungen
  • Gesellschafterbeschluss in einer kleinen GmbH
  • Formale Beschlüsse, über die vorher schon gesprochen wurde
  • Beschlüsse von Wohnungseigentümer:innen ohne Versammlung
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Ausgefülltes Beispiel

Defibrillator in drei Tagen beschlossen.

Erfundenes Beispiel aus einem österreichischen Sportverein. Die Statuten erlauben Umlaufbeschlüsse des Vorstands per E-Mail, wenn kein Vorstandsmitglied dem Verfahren widerspricht; dann entscheidet die Mehrheit.

Umlaufbeschluss 2/2026 · Vorstand der Sportunion Mühlbach
Kopf

Eingeleitet von Obmann Gerald Huber am 29. September per E-Mail an alle sechs Vorstandsmitglieder · Grundlage: § 12 Abs. 5 der Statuten · Rückmeldung bis 2. Oktober, 20:00

Gegenstand

Die Gemeinde fördert Defibrillatoren für Sportstätten mit 50 %, Antragsschluss 3. Oktober. Die nächste Vorstandssitzung ist erst am 15. Oktober.

Beschlussantrag

„Der Verein kauft einen Defibrillator samt Wandkasten für die Sporthalle um höchstens 1.390 € brutto und beantragt dafür die Förderung der Gemeinde.“

Auswertung

Rückmeldungen 6 von 6 · Widerspruch gegen das Verfahren: keiner · ja 5 / nein 0 / Enthaltung 1 (Kassierin Maria Leitner: „Bitte zuerst ein zweites Angebot“) → angenommen

Festgestellt am 2. Oktober, 20:15, durch Gerald Huber

Mitteilung und Ablage

Ergebnis per E-Mail an alle am 2. Oktober · E-Mails ausgedruckt als Anlage · Aufnahme ins Protokoll der Vorstandssitzung vom 15. Oktober

Tipps

Damit ein Beschluss ohne Sitzung hält.

Grundlage zuerst prüfenFür den Verein in Deutschland gilt: Ohne Versammlung ist ein Beschluss nur gültig, wenn alle Mitglieder in Textform zustimmen (§ 32 Abs. 3 BGB), für den Vorstand entsprechend (§ 28 BGB) – die Satzung kann Abweichendes regeln. In Österreich stehen die Regeln für Vereine in den Statuten.
Verfahren und Inhalt trennenBei der österreichischen GmbH müssen alle Gesellschafter:innen mit der schriftlichen Abstimmung einverstanden sein; die Mehrheit rechnet dann nach allen Stimmen, nicht nur den abgegebenen (§ 34 GmbHG). In Deutschland genügt es, wenn alle in Textform mit der schriftlichen Stimmabgabe einverstanden sind (§ 48 GmbHG). Frag beides getrennt ab.
Form beachten„Textform“ heißt: lesbare Erklärung mit erkennbarem Absender, eine E-Mail reicht. Verlangen Gesetz oder Statuten „schriftlich“, kann eine Unterschrift nötig sein – dann besser unterschriebenen Scan oder Brief anfordern.
Klare Frist setzenNenn Datum und Uhrzeit, bis wann Antworten zählen, und an wen sie gehen. Wer nicht antwortet, hat weder zugestimmt noch widersprochen – bei Verfahren, die alle Stimmen brauchen, scheitert der Beschluss dann.
Eigentümer:innen: alle oder VersammlungIn Deutschland ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer:innen ohne Versammlung gültig, wenn alle in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG). In Österreich sind schriftliche Beschlüsse möglich, wirksam aber erst, wenn alle Gelegenheit zur Äußerung hatten (§ 24 WEG 2002).
Nicht ohne Spur ablegenHeb alle Antworten auf und nimm den Umlaufbeschluss ins Protokoll der nächsten Sitzung auf. Sonst weiß in zwei Jahren niemand mehr, dass es ihn gibt.
Typische Fehler
  • Nur die Stimme zur Sache abgefragt, nicht das Einverständnis mit dem Verfahren
  • Schweigen als Zustimmung gewertet
  • Keine Frist gesetzt – Antworten tröpfeln über Wochen ein
  • Umstrittenes Thema per Umlauf entschieden statt in einer Sitzung besprochen
  • Antworten nicht archiviert, Beschluss nirgends protokolliert

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist ein Umlaufbeschluss?

Ein Beschluss, der nicht in einer Sitzung, sondern durch Stimmabgabe per E-Mail, Brief oder Formular gefasst wird. Ob und unter welchen Bedingungen er zulässig ist, regeln Gesetz, Statuten, Satzung oder Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Gremiums.

Reicht für einen Umlaufbeschluss eine E-Mail?

Wo Textform verlangt ist – etwa nach BGB, deutschem GmbHG oder deutschem WEG –, ja. Wo „schriftlich“ steht, kann eine Unterschrift erforderlich sein; im Zweifel unterschriebenen Scan anfordern.

Müssen beim Umlaufbeschluss alle zustimmen?

Häufig ja, zumindest dem Verfahren. Beim Verein in Deutschland müssen ohne abweichende Satzungsregel alle dem Beschluss selbst zustimmen; bei der GmbH genügt, dass alle mit der schriftlichen Abstimmung einverstanden sind, entschieden wird dann mit Mehrheit.

Kann der Betriebsrat im Umlauf beschließen?

In Österreich ja, wenn kein Betriebsratsmitglied dem Verfahren widerspricht; der Vorsitz dokumentiert die Beschlussfassung (§ 68 Abs. 4 ArbVG). Das deutsche BetrVG sieht kein Umlaufverfahren vor – Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Teilnahme per Video.

Protokoll schreiben?
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