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Eigentümerversammlung: Protokoll-Vorlage für Österreich und Deutschland.

Bei der Eigentümerversammlung geht es um Geld, das allen gehört – und gegen Beschlüsse kann nur innerhalb kurzer Frist vorgegangen werden. Österreich und Deutschland zählen die Stimmen dabei grundverschieden. Die Vorlage hält beides auseinander.

Niederschrift über die Eigentümerversammlung
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

RAHMENDATEN
Liegenschaft / Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: …
Verwaltung: …
Datum: … · Beginn: … Uhr · Ende: … Uhr
Ort: … · Teilnahme per Video möglich: ja / nein
Vorsitz: …
Protokoll: …

EINBERUFUNG
Einladung mit Beschlussgegenständen versandt am: … (Form: …)
Frist: AT mindestens zwei Wochen / DE in der Regel mindestens drei Wochen – eingehalten: ja / nein

ANWESENHEIT UND VOLLMACHTEN
Anwesend bzw. vertreten laut Teilnehmerliste (Anlage): … Eigentümer:innen
AT: vertretene Miteigentumsanteile … von … insgesamt
DE: Stimmprinzip laut Gemeinschaftsordnung: nach Köpfen / nach Anteilen / nach Einheiten
Vollmachten geprüft: … (Vollmachtgeber:in → bevollmächtigte Person)

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
2. Bericht der Verwaltung
3. Abrechnung bzw. Jahresabrechnung und Rücklage
4. Beschluss über: …
5. Beschluss über: …
6. Allfälliges / Verschiedenes (ohne Beschlüsse)

BESCHLÜSSE
TOP …: Beschlussantrag im Wortlaut: „…“
   Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … (AT in Anteilen, DE nach Stimmprinzip)
   Vom Stimmrecht ausgeschlossen: … (Grund: …)
   Erforderliche Mehrheit: … → Ergebnis verkündet: angenommen / abgelehnt

SONSTIGES
Wortmeldungen, die zu Protokoll gegeben werden sollen: …
Aufgaben der Verwaltung: …

UNTERSCHRIFTEN UND BEKANNTMACHUNG
Vorsitz: …
DE zusätzlich: ein:e Wohnungseigentümer:in … und, falls bestellt, Vorsitz des Verwaltungsbeirats …
AT: Anschlag im Haus am … und Übersendung an alle Eigentümer:innen am …
DE: Eintrag in die Beschluss-Sammlung am … (Nr. …)
Wann du sie brauchst
  • Ordentliche Versammlung der Wohnungseigentümer:innen
  • Beschlüsse über Sanierungen, Rücklage bzw. Erhaltungsrücklage und Hausordnung
  • Bestellung oder Abberufung der Hausverwaltung
  • Versammlungen mit Teilnahme per Video
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Ausgefülltes Beispiel

Drei Abstimmungen, drei verschiedene Ausgänge.

Erfundenes Beispiel einer Wohnanlage in Österreich mit 14 Wohnungen. TOP 5 zeigt die Zweidrittel-Regel des österreichischen WEG, TOP 6 den Fall, dass keine Seite eine Mehrheit hat.

Eigentümerversammlung 2026 · Wohnanlage Lindengasse 12
Rahmendaten

7. Oktober, 18:00–19:40 · Gemeinschaftsraum, zwei Eigentümer per Video · Vorsitz und Protokoll: Hausverwaltung Berger, Mag. Lukas Berger

Einberufung und Anwesenheit

Einladung mit Beschlussgegenständen am 18. September per Post und Aushang · 10 von 14 Eigentümer:innen anwesend oder vertreten, zusammen 1.512 von 2.140 Anteilen · eine schriftliche Vollmacht (Huber → Aigner, ausgestellt März 2025) geprüft

TOP 4: Fenstertausch im Stiegenhaus

„Die Fenster im Stiegenhaus werden laut Angebot Glaserei Kern vom 2. September um 38.400 € brutto getauscht, bezahlt aus der Rücklage.“ – ja 1.388 / nein 124 Anteile → Mehrheit aller Anteile (über 1.070) → angenommen

TOP 5: Erhöhung der Rücklage

„Die monatliche Rücklage steigt ab 1. Jänner 2027 von 1,20 € auf 1,60 € je m² Nutzfläche.“ – ja 1.020 / nein 492 Anteile · keine Mehrheit aller Anteile, aber zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (mindestens 1.008) und mehr als ein Drittel aller Anteile → angenommen

TOP 6: Fahrradraum

„Im Fahrradraum dürfen ab 1. November keine Kinderwägen mehr abgestellt werden.“ – ja 610 / nein 902 Anteile → weder dafür noch dagegen eine Mehrheit nach § 24 Abs. 4 · die Verwaltung fordert die vier nicht vertretenen Eigentümer:innen mit der Niederschrift auf, sich bis 30. Oktober zu äußern

Bekanntmachung

Anschlag im Stiegenhaus und Versand an alle Eigentümer:innen am 9. Oktober · Hinweis: Anfechtung innerhalb eines Monats ab Anschlag möglich

Tipps

Worauf es bei Eigentümerbeschlüssen ankommt.

Anteile oder KöpfeIn Österreich zählen die Miteigentumsanteile: Nötig ist die Mehrheit aller Anteile oder zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens ein Drittel aller Anteile ausmachen (§ 24 WEG 2002). In Deutschland hat grundsätzlich jede:r Wohnungseigentümer:in eine Stimme, es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG) – sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt.
Vollmachten prüfenIn Österreich braucht es eine schriftliche Vollmacht, die höchstens drei Jahre alt ist (oder etwa eine Vorsorgevollmacht). In Deutschland genügt Textform, also auch eine E-Mail. Notier jede Vollmacht mit Namen.
Stimmverbot beachtenGeht es um ein Geschäft mit einem Eigentümer – etwa einen Auftrag an seine Firma –, darf er in beiden Ländern nicht mitstimmen. Vermerk das beim jeweiligen Beschluss.
Beschlussantrag vorher ausformulierenBetrag, Firma, Angebotsdatum und Finanzierung gehören in den Antrag. Ein Beschluss wie „Fenster sollen getauscht werden“ lässt zu viel offen und lädt zur Anfechtung ein.
Fristen im BlickIn Österreich läuft die Anfechtungsfrist von einem Monat ab dem Anschlag des Beschlusses im Haus. In Deutschland muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 45 WEG).
Online-TeilnahmeIn Österreich kann die Verwaltung die Teilnahme per Video anbieten (§ 25 WEG 2002). In Deutschland braucht es dafür einen Beschluss, für eine rein virtuelle Versammlung mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen (§ 23 WEG).
Typische Fehler
  • Stimmen nach Köpfen gezählt, obwohl nach Anteilen abzustimmen war – oder umgekehrt
  • Abgelaufene oder formlose Vollmacht akzeptiert
  • Beschluss ohne Betrag, Angebot und Finanzierung
  • Unter „Allfälliges“ etwas beschlossen, das nicht angekündigt war
  • Protokoll nicht ausgehängt bzw. nicht in die Beschluss-Sammlung eingetragen

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Wer schreibt das Protokoll der Eigentümerversammlung?

In Österreich nimmt die Verwaltung die Niederschrift auf und bringt sie allen Eigentümer:innen zur Kenntnis (§ 25 Abs. 3 WEG 2002). In Deutschland ist die Niederschrift unverzüglich aufzunehmen; unterschreiben müssen der Vorsitz, ein:e Wohnungseigentümer:in und, falls es einen Verwaltungsbeirat gibt, dessen Vorsitz (§ 24 WEG).

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

In Österreich beruft die Verwaltung mindestens alle zwei Jahre ein, sofern nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist. In Deutschland mindestens einmal im Jahr.

Was passiert, wenn in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit zustande kommt?

In Deutschland ist ein Antrag ohne Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgelehnt. In Österreich fordert die Verwaltung, wenn es weder für noch gegen den Vorschlag eine Mehrheit gibt, die nicht erschienenen und nicht vertretenen Eigentümer:innen mit der Niederschrift auf, sich innerhalb einer Frist zu äußern.

Darf die Eigentümerversammlung aufgenommen werden?

Nur, wenn alle Anwesenden vorher Bescheid wissen und zustimmen – am besten kündigt die Verwaltung das schon in der Einladung an. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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