Einladung zur Generalversammlung: Vorlage mit Tagesordnung.
Viele Streitigkeiten im Verein beginnen nicht in der Versammlung, sondern bei der Einladung: zu spät verschickt, Tagesordnung zu vage, Satzungsänderung nicht angekündigt. Die Vorlage enthält alles, was Statuten bzw. Satzung üblicherweise verlangen – zum Ausfüllen und Verschicken.
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG / MITGLIEDERVERSAMMLUNG ABSENDER UND VERSAND Verein: … ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): … An: alle Mitglieder laut Mitgliederliste vom … Versandt am: … per E-Mail / Post / Aushang (Form laut Statuten / Satzung § …) Einladungsfrist laut Statuten / Satzung: … → spätester Versandtag: … EINLADUNG Liebe Mitglieder, der Vorstand lädt euch zur ordentlichen / außerordentlichen Generalversammlung (Mitgliederversammlung) ein. Datum: … · Beginn: … Uhr (Einlass ab … Uhr) Ort: … Online-Teilnahme: ja / nein – Zugang: … · so stimmst du online ab: … TAGESORDNUNG 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Generalversammlung 3. Bericht des Vorstands 4. Bericht über die Finanzen (Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. Kassenbericht) 5. Bericht der Rechnungsprüfer:innen bzw. Kassenprüfer:innen 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen: … (Funktionen nennen) 8. Beschluss über: … (z. B. Mitgliedsbeitrag ab …, Statutenänderung § …) 9. Anträge von Mitgliedern 10. Allfälliges / Verschiedenes ZU DEN BESCHLUSSPUNKTEN TOP …: Antrag des Vorstands im Wortlaut: „…“ TOP …: Statuten- bzw. Satzungsänderung – bisherige und neue Fassung siehe Beilage … Erforderliche Mehrheit laut Statuten / Satzung bzw. Gesetz: … ANTRÄGE, STIMMRECHT, VOLLMACHT Anträge von Mitgliedern bis spätestens … schriftlich / per E-Mail an … Stimmberechtigt sind: … (z. B. ordentliche Mitglieder ab 16 Jahren) Vertretung durch Vollmacht: zulässig laut § … / nicht vorgesehen Falls die Versammlung nicht beschlussfähig ist: … (nur, wenn die Statuten / Satzung eine Regelung vorsehen) HINWEISE Für das Protokoll wird die Versammlung aufgezeichnet: ja / nein – Löschung der Aufnahme nach Genehmigung des Protokolls Unterlagen (Rechnungsabschluss, Satzungstext) liegen ab … bereit unter: … Rückfragen an: … UNTERSCHRIFT Ort, Datum: … Für den Vorstand: … (Obfrau / Obmann bzw. Vorsitzende:r) Beilagen: …
- Ordentliche Generalversammlung bzw. Jahreshauptversammlung
- Außerordentliche Versammlung, weil Mitglieder sie verlangt haben
- Neuwahl des Vorstands oder der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
- Statuten- bzw. Satzungsänderung, Beitragserhöhung oder Auflösung
- Erste Versammlung hybrid oder online
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Hybrid, mit Neuwahl und Beitragserhöhung.
Erfundenes Beispiel eines Tennisclubs mit 94 Mitgliedern. Die Statuten erlauben E-Mail-Einladungen, hybride Teilnahme und eine Vollmacht pro Mitglied.
Per E-Mail am 20. Oktober an alle 94 Mitglieder, für die vier Mitglieder ohne E-Mail per Post · Frist laut § 9 der Statuten: drei Wochen
Freitag, 13. November, 19:00 Uhr (Einlass 18:30) · Klubhaus, Am Sportplatz 4
Online-Teilnahme über Zoom, Zugangsdaten nach Anmeldung bis 11. November · Abstimmung online per Handzeichen in der Kamera, bei geheimer Wahl über ein Abstimmungstool
1. Begrüßung, Beschlussfähigkeit · 2. Protokoll 2025 · 3. Bericht des Vorstands · 4. Kassenbericht · 5. Bericht der Rechnungsprüfer · 6. Entlastung · 7. Neuwahl des Vorstands · 8. Mitgliedsbeitrag 2027 · 9. Anträge · 10. Allfälliges
Antrag des Vorstands: „Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt ab 1. Jänner 2027 180 €, für Jugendliche bis 18 Jahre 60 €.“ Begründung und Kostenaufstellung Platzsanierung als Beilage.
Anträge bis 3. November an obfrau@tc-sonnleiten.example · Jedes Mitglied darf laut § 10 Abs. 4 der Statuten höchstens ein weiteres Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten.
Die Versammlung wird für das Protokoll aufgezeichnet; die Aufnahme wird nach Genehmigung des Protokolls gelöscht. Wer nicht einverstanden ist, sagt es bitte zu Beginn.
Sonnleiten, 20. Oktober · für den Vorstand: Sabine Moser, Obfrau
Damit die Beschlüsse später halten.
- Einladung zu spät oder in einer Form verschickt, die die Statuten nicht vorsehen
- Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ ohne Paragraph und neuen Wortlaut
- Mitglieder ohne E-Mail-Adresse vergessen
- Beitragserhöhung erst unter „Allfälliges“ beschlossen
- Online-Teilnahme angeboten, ohne zu erklären, wie abgestimmt wird
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Wie lange vorher muss man zur Generalversammlung einladen?
Eine gesetzliche Frist gibt es weder im österreichischen Vereinsgesetz noch im BGB – sie steht in euren Statuten bzw. eurer Satzung. Üblich sind zwei bis vier Wochen.
Darf man per E-Mail zur Mitgliederversammlung einladen?
Wenn Statuten bzw. Satzung das erlauben, ja. Steht dort „schriftlich“ oder „per Brief“, sieh genau nach, was gemeint ist, und lade Mitglieder ohne E-Mail-Adresse in jedem Fall auf dem Postweg ein.
Wer muss die Einladung unterschreiben?
Das zuständige Organ laut Statuten bzw. Satzung, meist der Vorstand, vertreten durch Obfrau oder Obmann bzw. die oder den Vorsitzenden. Bei E-Mail genügt in der Regel der Name ohne eigenhändige Unterschrift, sofern die Satzung nichts anderes verlangt.
Können Mitglieder eine außerordentliche Versammlung erzwingen?
Ja. In Österreich kann mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung verlangen (§ 5 Abs. 2 VerG), in Deutschland der in der Satzung bestimmte Teil, sonst ebenfalls ein Zehntel (§ 37 BGB).
Protokoll schreiben?
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