Kostenlose Vorlage · zum Kopieren

Einladung zur Generalversammlung: Vorlage mit Tagesordnung.

Viele Streitigkeiten im Verein beginnen nicht in der Versammlung, sondern bei der Einladung: zu spät verschickt, Tagesordnung zu vage, Satzungsänderung nicht angekündigt. Die Vorlage enthält alles, was Statuten bzw. Satzung üblicherweise verlangen – zum Ausfüllen und Verschicken.

Einladung zur Generalversammlung / Mitgliederversammlung
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG / MITGLIEDERVERSAMMLUNG

ABSENDER UND VERSAND
Verein: …
ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE): …
An: alle Mitglieder laut Mitgliederliste vom …
Versandt am: … per E-Mail / Post / Aushang (Form laut Statuten / Satzung § …)
Einladungsfrist laut Statuten / Satzung: … → spätester Versandtag: …

EINLADUNG
Liebe Mitglieder,
der Vorstand lädt euch zur ordentlichen / außerordentlichen Generalversammlung (Mitgliederversammlung) ein.
Datum: … · Beginn: … Uhr (Einlass ab … Uhr)
Ort: …
Online-Teilnahme: ja / nein – Zugang: … · so stimmst du online ab: …

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Generalversammlung
3. Bericht des Vorstands
4. Bericht über die Finanzen (Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. Kassenbericht)
5. Bericht der Rechnungsprüfer:innen bzw. Kassenprüfer:innen
6. Entlastung des Vorstands
7. Wahlen: … (Funktionen nennen)
8. Beschluss über: … (z. B. Mitgliedsbeitrag ab …, Statutenänderung § …)
9. Anträge von Mitgliedern
10. Allfälliges / Verschiedenes

ZU DEN BESCHLUSSPUNKTEN
TOP …: Antrag des Vorstands im Wortlaut: „…“
TOP …: Statuten- bzw. Satzungsänderung – bisherige und neue Fassung siehe Beilage …
Erforderliche Mehrheit laut Statuten / Satzung bzw. Gesetz: …

ANTRÄGE, STIMMRECHT, VOLLMACHT
Anträge von Mitgliedern bis spätestens … schriftlich / per E-Mail an …
Stimmberechtigt sind: … (z. B. ordentliche Mitglieder ab 16 Jahren)
Vertretung durch Vollmacht: zulässig laut § … / nicht vorgesehen
Falls die Versammlung nicht beschlussfähig ist: … (nur, wenn die Statuten / Satzung eine Regelung vorsehen)

HINWEISE
Für das Protokoll wird die Versammlung aufgezeichnet: ja / nein – Löschung der Aufnahme nach Genehmigung des Protokolls
Unterlagen (Rechnungsabschluss, Satzungstext) liegen ab … bereit unter: …
Rückfragen an: …

UNTERSCHRIFT
Ort, Datum: …
Für den Vorstand: … (Obfrau / Obmann bzw. Vorsitzende:r)
Beilagen: …
Wann du sie brauchst
  • Ordentliche Generalversammlung bzw. Jahreshauptversammlung
  • Außerordentliche Versammlung, weil Mitglieder sie verlangt haben
  • Neuwahl des Vorstands oder der Rechnungs- bzw. Kassenprüfer:innen
  • Statuten- bzw. Satzungsänderung, Beitragserhöhung oder Auflösung
  • Erste Versammlung hybrid oder online
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Ausgefülltes Beispiel

Hybrid, mit Neuwahl und Beitragserhöhung.

Erfundenes Beispiel eines Tennisclubs mit 94 Mitgliedern. Die Statuten erlauben E-Mail-Einladungen, hybride Teilnahme und eine Vollmacht pro Mitglied.

Einladung zur Generalversammlung 2026 · TC Sonnleiten
Versand

Per E-Mail am 20. Oktober an alle 94 Mitglieder, für die vier Mitglieder ohne E-Mail per Post · Frist laut § 9 der Statuten: drei Wochen

Termin

Freitag, 13. November, 19:00 Uhr (Einlass 18:30) · Klubhaus, Am Sportplatz 4

Online-Teilnahme über Zoom, Zugangsdaten nach Anmeldung bis 11. November · Abstimmung online per Handzeichen in der Kamera, bei geheimer Wahl über ein Abstimmungstool

Tagesordnung

1. Begrüßung, Beschlussfähigkeit · 2. Protokoll 2025 · 3. Bericht des Vorstands · 4. Kassenbericht · 5. Bericht der Rechnungsprüfer · 6. Entlastung · 7. Neuwahl des Vorstands · 8. Mitgliedsbeitrag 2027 · 9. Anträge · 10. Allfälliges

Zu TOP 8

Antrag des Vorstands: „Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt ab 1. Jänner 2027 180 €, für Jugendliche bis 18 Jahre 60 €.“ Begründung und Kostenaufstellung Platzsanierung als Beilage.

Anträge und Vollmacht

Anträge bis 3. November an obfrau@tc-sonnleiten.example · Jedes Mitglied darf laut § 10 Abs. 4 der Statuten höchstens ein weiteres Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten.

Hinweis

Die Versammlung wird für das Protokoll aufgezeichnet; die Aufnahme wird nach Genehmigung des Protokolls gelöscht. Wer nicht einverstanden ist, sagt es bitte zu Beginn.

Unterschrift

Sonnleiten, 20. Oktober · für den Vorstand: Sabine Moser, Obfrau

Tipps

Damit die Beschlüsse später halten.

Gegenstand konkret benennenIn Deutschland ist ein Beschluss nur gültig, wenn der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet wurde (§ 32 Abs. 1 BGB). Statt „Satzungsänderung“ also: „Änderung von § 9 (Online-Versammlung), neuer Wortlaut in der Beilage“. In Österreich stehen ähnliche Anforderungen meist in den Statuten.
Frist rückwärts rechnenNimm den Versammlungstag, zieh die Frist aus den Statuten bzw. der Satzung ab und plan bei Postversand ein paar Tage Puffer ein. Ob der Versand- oder der Zugangstag zählt, regelt oft die Satzung – im Zweifel früher verschicken.
Versand belegenHeb die Empfängerliste und das Versanddatum auf, bei E-Mail etwa einen Export aus dem Mailprogramm. Ins Protokoll kommt später: Einladung am … versandt, Frist eingehalten.
Online-Teilnahme ankündigenIn Deutschland kann die Einladung eine hybride Versammlung vorsehen; dann muss sie auch sagen, wie Mitglieder ihre Rechte elektronisch ausüben (§ 32 Abs. 2 BGB). In Österreich braucht eine virtuelle oder hybride Versammlung eine Grundlage in den Statuten (VirtGesG).
Antragsschluss setzenEin Stichtag für Mitgliederanträge gibt dem Vorstand Zeit, sie vorzubereiten – und verhindert, dass Wichtiges erst unter „Allfälliges“ auftaucht, wo meist nichts Verbindliches beschlossen werden kann.
Aufnahme vorher ankündigenSoll die Versammlung fürs Protokoll aufgezeichnet werden, schreib das schon in die Einladung und frag zu Beginn noch einmal nach. Ohne Einverständnis aller Anwesenden wird nicht aufgenommen.
Typische Fehler
  • Einladung zu spät oder in einer Form verschickt, die die Statuten nicht vorsehen
  • Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ ohne Paragraph und neuen Wortlaut
  • Mitglieder ohne E-Mail-Adresse vergessen
  • Beitragserhöhung erst unter „Allfälliges“ beschlossen
  • Online-Teilnahme angeboten, ohne zu erklären, wie abgestimmt wird

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Wie lange vorher muss man zur Generalversammlung einladen?

Eine gesetzliche Frist gibt es weder im österreichischen Vereinsgesetz noch im BGB – sie steht in euren Statuten bzw. eurer Satzung. Üblich sind zwei bis vier Wochen.

Darf man per E-Mail zur Mitgliederversammlung einladen?

Wenn Statuten bzw. Satzung das erlauben, ja. Steht dort „schriftlich“ oder „per Brief“, sieh genau nach, was gemeint ist, und lade Mitglieder ohne E-Mail-Adresse in jedem Fall auf dem Postweg ein.

Wer muss die Einladung unterschreiben?

Das zuständige Organ laut Statuten bzw. Satzung, meist der Vorstand, vertreten durch Obfrau oder Obmann bzw. die oder den Vorsitzenden. Bei E-Mail genügt in der Regel der Name ohne eigenhändige Unterschrift, sofern die Satzung nichts anderes verlangt.

Können Mitglieder eine außerordentliche Versammlung erzwingen?

Ja. In Österreich kann mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung verlangen (§ 5 Abs. 2 VerG), in Deutschland der in der Satzung bestimmte Teil, sonst ebenfalls ein Zehntel (§ 37 BGB).

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