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Betriebsratssitzung: Protokoll-Vorlage für Österreich und Deutschland.

Ein Beschluss des Betriebsrats ist oft nur so belastbar wie seine Niederschrift – spätestens, wenn der Arbeitgeber oder ein Gericht nachfragt. Die Vorlage berücksichtigt die Unterschiede zwischen dem österreichischen ArbVG samt Betriebsrats-Geschäftsordnung und dem deutschen BetrVG.

Niederschrift über die Sitzung des Betriebsrats
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES BETRIEBSRATS

RAHMENDATEN
Betrieb: …
Betriebsrat (Arbeiter:innen / Angestellte / gemeinsam): …
Sitzung Nr.: …
Datum: … · Beginn: … Uhr · Ende: … Uhr
Ort: … · Teilnahme per Video / Telefon: ja / nein
Vorsitz: …
Schriftführung: …

LADUNG
Einladung mit Tagesordnung versandt am: … an alle Mitglieder (Nachweis: …)
Verhinderte Mitglieder und geladene Ersatzmitglieder: … für …
Ebenfalls eingeladen: Jugendvertrauensrat bzw. JAV, Behindertenvertrauensperson bzw. Schwerbehindertenvertretung: …

ANWESENHEIT UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Anwesenheitsliste mit eigenhändiger Eintragung als Anlage: ja
Per Video / Telefon teilgenommen: … (Bestätigung in Textform liegt vor – DE)
Beratend hinzugezogen: … (zu TOP …)
Arbeitgebervertretung anwesend zu TOP: …
Anwesend … von … Mitgliedern → beschlussfähig (mindestens die Hälfte): ja / nein

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom …
3. …
4. …
5. Allfälliges / Verschiedenes

BESCHLÜSSE
TOP …: Antrag von …
   Wortlaut des Beschlusses: „…“
   Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … – erforderliche Mehrheit: …
   Ergebnis: angenommen / abgelehnt
   Nicht mitgestimmt wegen eigener Betroffenheit: …
   Mitteilung an den Arbeitgeber bis: …

BERICHTE UND AUFGABEN
Berichte: …
[ ] Aufgabe – wer – bis wann

UNTERSCHRIFTEN
AT: Schriftführung und alle anwesenden Betriebsratsmitglieder: …
DE: Vorsitz und ein weiteres Mitglied: …
Anlagen: Anwesenheitsliste, …
Wann du sie brauchst
  • Regelmäßige Sitzungen des Betriebsrats
  • Beschlüsse über Betriebsvereinbarungen
  • Stellungnahmen zu Kündigungen, Einstellungen oder Versetzungen
  • Sitzungen mit Teilnahme per Video (wo zulässig)
Ausgefülltes Beispiel

Drei Beschlüsse, zwei Mehrheiten.

Erfundenes Beispiel eines fünfköpfigen Betriebsrats in Österreich. Die Kündigungsfrage zeigt, warum die erforderliche Mehrheit je Beschluss ins Protokoll gehört.

Betriebsratssitzung 10/2026 · Holzbau Brandstätter GmbH
Rahmendaten

6. Oktober, 13:30–15:15 · Besprechungsraum Werk 2

Vorsitz: Elisabeth Wagner · Schriftführung: Daniel Hofer

Ladung und Anwesenheit

Ladung mit Tagesordnung am 1. Oktober per E-Mail mit Lesebestätigung · anwesend 5 von 5, davon Ersatzmitglied Sandra Riegler für Markus Ebner (Urlaub) · beschlussfähig

TOP 3: Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Beschluss: „Der Betriebsrat stimmt dem Entwurf der Betriebsvereinbarung Gleitzeit in der Fassung vom 29. September zu, mit der Änderung, dass die Kernzeit am Freitag um 12:00 endet.“ – ja 5 / nein 0 / Enthaltung 0 → angenommen

TOP 4: Beabsichtigte Kündigung, Personalnummer 1047

Information der Geschäftsführung vom 2. Oktober liegt vor. Antrag Wagner: Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung. Einfache Mehrheit erforderlich – ja 4 / nein 1 / Enthaltung 0 → angenommen

Hinweis: Für eine Zustimmung zur Kündigung wären zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig gewesen.

TOP 5: KI-Protokolltool im Vertrieb

Die Geschäftsführung plant ein Tool, das Kundengespräche mitschreibt. Beschluss: „Der Betriebsrat verlangt vor der Einführung Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung.“ – ja 5 / nein 0 / Enthaltung 0 → angenommen

Aufgaben

Elisabeth Wagner teilt der Geschäftsführung die Stellungnahme zu TOP 4 schriftlich mit – noch heute.

Daniel Hofer fordert die technische Beschreibung des Tools an – bis 13. Oktober.

Unterschriften

Daniel Hofer (Schriftführung) · Elisabeth Wagner · Sandra Riegler · Peter Lang · Ursula Mayr

Tipps

Wo sich Österreich und Deutschland unterscheiden.

Mehrheit richtig zählenIn Österreich entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Gleichstand gilt die Meinung des Vorsitzes (§ 68 ArbVG). In Deutschland braucht es die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, bei Gleichstand ist der Antrag abgelehnt (§ 33 BetrVG).
Ladung nachweisenNach der österreichischen Betriebsrats-Geschäftsordnung sind Beschlüsse nur gültig, wenn alle Mitglieder nachweisbar rechtzeitig verständigt wurden – in der Regel mindestens einen Tag vorher mit Tagesordnung (§ 14 BRGO 1974). Halte Versanddatum und Weg fest.
Richtig unterschreibenIn Österreich unterfertigen alle anwesenden Betriebsratsmitglieder die Niederschrift (§ 14 Abs. 10 BRGO 1974). In Deutschland unterzeichnen Vorsitz und ein weiteres Mitglied, die Anwesenheitsliste mit eigenhändiger Eintragung kommt dazu (§ 34 BetrVG).
Wortlaut statt ZusammenfassungDas BetrVG verlangt mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit. Formuliere den Beschluss vor der Abstimmung aus, lies ihn vor und übernimm genau diese Fassung.
Video-Teilnahme dokumentierenIn Deutschland ist die Teilnahme per Video nur unter den Voraussetzungen von § 30 BetrVG möglich; wer so teilnimmt, bestätigt das in Textform. In Österreich sind schriftliche oder fernmündliche Beschlüsse nur zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht.
Personaldaten sparsamBei Kündigungen, Einstellungen oder Gesundheitsfragen reicht im Protokoll oft eine Personalnummer. Die Niederschrift ist ein vertrauliches Dokument des Betriebsrats und gehört nicht in einen allgemeinen Verteiler.
Typische Fehler
  • Stimmengleichheit nach dem falschen Recht gewertet
  • Ersatzmitglied hat mitgestimmt, die Verhinderung des Mitglieds ist aber nicht vermerkt
  • Beschluss nur sinngemäß statt im Wortlaut
  • Keine Anwesenheitsliste bzw. nicht alle nötigen Unterschriften
  • Vollständige Namen und Gesundheitsdaten von Beschäftigten im Protokoll

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Darf eine Betriebsratssitzung aufgezeichnet werden?

In Deutschland ist bei Sitzungen mit Teilnahme per Video oder Telefon eine Aufzeichnung ausdrücklich unzulässig (§ 30 Abs. 2 BetrVG) – ein Tool, das mitschneidet, scheidet dort also aus. In Österreich sind die Sitzungen nicht öffentlich; eine Aufnahme kommt höchstens mit Einverständnis aller in Frage. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie oft muss der Betriebsrat eine Sitzung abhalten?

In Österreich mindestens einmal im Monat (§ 67 ArbVG). Das BetrVG schreibt keine feste Häufigkeit vor; viele Betriebsräte legen sie in ihrer Geschäftsordnung fest.

Bekommt der Arbeitgeber das Protokoll der Betriebsratssitzung?

In Deutschland erhält der Arbeitgeber den Teil der Niederschrift, bei dem er anwesend war, als Abschrift (§ 34 Abs. 2 BetrVG). Darüber hinaus ist das Protokoll ein internes Dokument des Betriebsrats.

Wer schreibt das Protokoll, wenn die Schriftführung fehlt?

Meist bestimmt der Betriebsrat zu Beginn der Sitzung eine Vertretung, sofern die Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Vermerk das im Protokoll.

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