Lexikon · Recht & Datenschutz

Was ist eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO?

Kurz erklärt

Eine Rechtsgrundlage ist der rechtliche Grund, der eine Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt sechs davon; ohne mindestens eine ist die Verarbeitung unrechtmäßig.

Auch genannt: Erlaubnistatbestand · Rechtmäßigkeitsgrund · Lawful Basis (englisch)

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Die DSGVO dreht die Frage um, die man im Alltag stellt. Nicht „Ist das verboten?“, sondern „Was erlaubt mir das?“. Art. 6 Abs. 1 beginnt mit dem Satz: „Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist.“ Jede Verarbeitung – vom Kundenstamm bis zum Meeting-Transkript – braucht also einen Grund aus dieser Liste.

Die österreichische Datenschutzbehörde spricht von „Erlaubnistatbeständen“ und betont, dass daneben immer auch die Grundsätze aus Art. 5 eingehalten sein müssen. Eine Rechtsgrundlage allein macht eine Verarbeitung also noch nicht in Ordnung, wenn sie etwa zu viele Daten erfasst oder zu lange speichert.

Die sechs Rechtsgrundlagen

Die Liste ist abschließend. Für Behörden gilt eine Einschränkung: Das berechtigte Interesse (lit. f) können sie für Verarbeitungen in Erfüllung ihrer Aufgaben nicht heranziehen.

Art. 6 Abs. 1GrundlageBeispiel
lit. aEinwilligung für bestimmte ZweckeNewsletter-Anmeldung, Aufnahme eines Interviews für eine Studie
lit. bVertrag oder vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der PersonLieferadresse für eine Bestellung, Daten für ein angefragtes Angebot
lit. crechtliche Verpflichtung des VerantwortlichenAufbewahrung von Rechnungen, Meldungen an die Sozialversicherung
lit. dlebenswichtige InteressenWeitergabe von Daten an den Notarzt nach einem Unfall im Betrieb
lit. eöffentliche Aufgabe oder hoheitliche GewaltGemeinde führt das Melderegister
lit. fberechtigtes Interesse, wenn die Interessen der Person nicht überwiegenKundendaten für Bestandskundenbetreuung, Betrugsprävention

Für lit. c und e kommt die konkrete Grundlage aus einem Gesetz, also etwa aus österreichischem oder deutschem Recht (Art. 6 Abs. 3). Für besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten muss zusätzlich eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 vorliegen.

Die Grundlage festlegen, bevor es losgeht

Welche Grundlage gilt, legt der Verantwortliche für jeden Zweck vorab fest – denn er muss sie bereits beim Erheben der Daten mitteilen (Art. 13 Abs. 1 lit. c) und im Zweifel nachweisen können (Art. 5 Abs. 2). Wer eine Verarbeitung auf Einwilligung stützt, muss außerdem damit leben, dass sie jederzeit widerrufen werden kann.

Auf die Wahl der Grundlage kommt es auch für die Rechte der Betroffenen an. Gegen Verarbeitungen auf Basis von lit. e oder f kann widersprochen werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nur bei Einwilligung und Vertrag.

Welche Grundlage bei Gesprächsaufnahmen?

Bei Aufnahmen und Transkripten von Besprechungen kommen in der Praxis vor allem zwei Grundlagen in Betracht: die Einwilligung der Teilnehmenden oder das berechtigte Interesse an einer verlässlichen Dokumentation. Welche passt, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, wie sensibel die Inhalte sind, wer teilnimmt und ob es mildere Mittel gäbe.

Im Arbeitsverhältnis ist die Einwilligung heikel, weil zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ein Ungleichgewicht bestehen kann, das an der Freiwilligkeit zweifeln lässt (Erwägungsgrund 43 nennt das „klare Ungleichgewicht“ als Problem). Und unabhängig von der DSGVO-Grundlage gelten für die Aufnahme selbst die strafrechtlichen Regeln – in Österreich § 120 StGB, in Deutschland § 201 StGB.

Beispiel
Ein Kunde, drei Grundlagen

Frau Huber bestellt bei der Tischlerei Berger eine Küche. Ihre Adresse und die Planungsdaten verarbeitet Berger zur Vertragserfüllung (lit. b). Die Rechnung bewahrt Berger wegen steuerrechtlicher Pflichten auf (lit. c).

Für den Newsletter mit Aktionen holt Berger beim Abschluss eine eigene Einwilligung ein (lit. a), die Frau Huber jederzeit widerrufen kann. Zieht sie die Einwilligung zurück, bleiben Auftrag und Rechnung davon unberührt – sie stützen sich auf andere Grundlagen.

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Kann eine Verarbeitung auf mehrere Rechtsgrundlagen gestützt werden?

Für unterschiedliche Zwecke gelten oft unterschiedliche Grundlagen. Für denselben Zweck sollte die tragende Grundlage klar benannt sein, damit Betroffene wissen, welche Rechte sie haben.

Ist die Einwilligung die beste Rechtsgrundlage?

Nicht automatisch. Sie passt, wenn Menschen eine echte Wahl haben. Wo die Verarbeitung für einen Vertrag nötig ist oder ein Gesetz sie verlangt, sind andere Grundlagen meist passender.

Brauche ich eine Rechtsgrundlage auch für interne Meetings?

Ja. Auch interne Protokolle und Transkripte mit Namen und Aussagen sind Verarbeitungen personenbezogener Daten und brauchen eine Grundlage aus Art. 6.

Was passiert ohne Rechtsgrundlage?

Die Verarbeitung ist unrechtmäßig. Betroffene können Löschung verlangen, und die Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen bis zu Geldbußen ergreifen.

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