Gemeinderatssitzung: Vorlage für Verhandlungsschrift und Niederschrift.
In Österreich heißt das Protokoll des Gemeinderats meist Verhandlungsschrift, in Deutschland Niederschrift. Was hineingehört, regelt die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. Landes – die Vorlage deckt die Punkte ab, die dort fast überall verlangt werden.
VERHANDLUNGSSCHRIFT / NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATS RAHMENDATEN Gemeinde: … Sitzung Nr.: … · öffentlich / nicht öffentlich / beides Ort: … Datum: … · Beginn: … Uhr · Ende: … Uhr Vorsitz: … (Bürgermeister:in bzw. Vertretung) Schriftführung: … EINLADUNG UND ANWESENHEIT Einladung an alle Mitglieder und Ersatzmitglieder versandt am: … (Nachweis: …) Anwesend: … (Name, Fraktion) Ersatzmitglieder für: … Entschuldigt ferngeblieben: … Unentschuldigt ferngeblieben: … Weitere Anwesende (Gemeindeamt, Berichterstatter:innen, Gäste): … Beschlussfähigkeit festgestellt um … Uhr: anwesend … von … Mitgliedern TAGESORDNUNG 1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift / Niederschrift vom … 3. … 4. … 5. Allfälliges / Anfragen BERATUNG UND BESCHLÜSSE TOP …: … Berichterstatter:in: … Wesentlicher Inhalt der Beratung: … Antrag von …: „…“ (Wortlaut) Art der Abstimmung: Handzeichen / namentlich / geheim Ergebnis: dafür … (Namen bzw. Fraktion) / dagegen … / Stimmenthaltung … → angenommen / abgelehnt Wegen Befangenheit nicht mitgewirkt: … Abweichende Meinung zu Protokoll gegeben von: … – „…“ WAHLEN Funktion: … Wahlvorschläge: … eingebracht von … Ablauf der Wahl: … Ergebnis: … Stimmen für … · ungültig … → gewählt: … · Wahl angenommen: ja / nein ALLFÄLLIGES / ANFRAGEN - … NICHT ÖFFENTLICHER TEIL Wird gesondert protokolliert: ja / nein – Verweis auf gesonderte Verhandlungsschrift / Niederschrift Nr. … UNTERSCHRIFTEN Vorsitz: … Schriftführung: … Nach Genehmigung, falls die Gemeindeordnung es vorsieht: je ein Mitglied der Fraktionen … Genehmigt in der Sitzung vom … · Einwendungen: keine / siehe Vermerk
- Ordentliche Sitzungen des Gemeinderats bzw. Stadtrats
- Sitzungen mit öffentlichem und nicht öffentlichem Teil
- Wahlen, etwa von Ausschussmitgliedern oder Vizebürgermeister:innen
- Ausschusssitzungen, für die die Geschäftsordnung ein Protokoll verlangt
noteit schreibt deine Calls mit und füllt Zusammenfassung, Entscheidungen und To-dos automatisch aus – in Teams, Zoom & Co.
Drei Tagesordnungspunkte, eine Gegenstimme mit Begründung.
Erfundenes Beispiel einer Marktgemeinde mit 19 Gemeinderatsmitgliedern. Es zeigt eine Gemeindeordnung, die bei offener Abstimmung die Namen der Stimmenden verlangt – das ist nicht in jedem Bundesland so.
Öffentliche Sitzung · Sitzungssaal Gemeindeamt · 1. Oktober, 19:00–21:10
Vorsitz: Bürgermeisterin Anna Leitner · Schriftführung: Amtsleiter Gerhard Pichler
Einladung an alle Mitglieder und Ersatzmitglieder am 23. September per Zustellnachweis · anwesend 18 von 19 Mitgliedern, Ersatzmitglied Martin Kern (UGL) für Petra Wallner · entschuldigt: Josef Brandl (LHG) · beschlussfähig
Bericht: Vizebürgermeister Thomas Huber, Ausschuss für Bau und Planung. Drei Angebote, Bestbieter Bau Gruber GmbH mit 412.600 € brutto.
Antrag Huber: „Der Gemeinderat vergibt die Baumeisterarbeiten an den Bestbieter zum Angebotspreis von 412.600 € brutto.“
Abstimmung per Handzeichen: dafür 15 (LHG, BF) / dagegen 3 (UGL: Kern, Steiner, Wimmer) → angenommen
Abweichende Meinung, verlangt von GR Steiner unmittelbar nach der Abstimmung: „Die Folgekosten für den Betrieb sind im Budget 2027 nicht abgebildet.“
Antrag Bürgermeisterin Leitner, Kostenrahmen 58.000 € netto – einstimmig angenommen (18 dafür)
Wahlvorschlag der Fraktion UGL: Martina Steiner · geheime Wahl mit Stimmzetteln · 16 Stimmen für Steiner, 2 ungültig → gewählt, Wahl angenommen
Vorsitz: Anna Leitner · Schriftführung: Gerhard Pichler · Genehmigung in der Sitzung am 12. November
Was eine Verhandlungsschrift aushalten muss.
- Ersatzmitglieder nicht namentlich vermerkt – die Beschlussfähigkeit ist später unklar
- Antrag nur sinngemäß statt im Wortlaut
- Art der Abstimmung fehlt (offen, namentlich, geheim)
- Personalfragen im öffentlichen Protokoll
- Befangene Mitglieder haben mitgestimmt und das steht nirgends
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Verhandlungsschrift und Niederschrift?
Beides meint das offizielle Protokoll der Gemeinderatssitzung. Österreichische Gemeindeordnungen sprechen häufig von Verhandlungsschrift, deutsche meist von Niederschrift – welche Angaben hineingehören, regelt das jeweilige Landesgesetz.
Wer schreibt das Protokoll der Gemeinderatssitzung?
Meist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Gemeindeamts bzw. der Verwaltung, die oder den der Vorsitz beauftragt; manche Gemeindeordnungen erlauben auch eine Schriftführung aus der Mitte des Gemeinderats. Unterschrieben wird in der Regel von Vorsitz und Schriftführung.
Wer darf das Protokoll des Gemeinderats einsehen?
Das ist je nach Land verschieden. In Bayern etwa können Gemeindebürger:innen die Niederschriften öffentlicher Sitzungen einsehen; Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen sind in der Regel den Mitgliedern vorbehalten.
Darf eine Gemeinderatssitzung aufgenommen werden?
Das hängt von Gemeindeordnung und Geschäftsordnung ab: Manche regeln Aufnahmen fürs Protokoll oder Livestreams ausdrücklich, andere nicht. Kläre es vorher mit dem Gemeindeamt bzw. der Aufsichtsbehörde – diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Protokoll schreiben?
Macht ab jetzt noteit.
7 Tage alles aus Pro gratis – ohne Kreditkarte.
Jetzt kostenlos testen