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Gemeinderatssitzung: Vorlage für Verhandlungsschrift und Niederschrift.

In Österreich heißt das Protokoll des Gemeinderats meist Verhandlungsschrift, in Deutschland Niederschrift. Was hineingehört, regelt die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. Landes – die Vorlage deckt die Punkte ab, die dort fast überall verlangt werden.

Verhandlungsschrift / Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats
VERHANDLUNGSSCHRIFT / NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATS

RAHMENDATEN
Gemeinde: …
Sitzung Nr.: … · öffentlich / nicht öffentlich / beides
Ort: …
Datum: … · Beginn: … Uhr · Ende: … Uhr
Vorsitz: … (Bürgermeister:in bzw. Vertretung)
Schriftführung: …

EINLADUNG UND ANWESENHEIT
Einladung an alle Mitglieder und Ersatzmitglieder versandt am: … (Nachweis: …)
Anwesend: … (Name, Fraktion)
Ersatzmitglieder für: …
Entschuldigt ferngeblieben: …
Unentschuldigt ferngeblieben: …
Weitere Anwesende (Gemeindeamt, Berichterstatter:innen, Gäste): …
Beschlussfähigkeit festgestellt um … Uhr: anwesend … von … Mitgliedern

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Verhandlungsschrift / Niederschrift vom …
3. …
4. …
5. Allfälliges / Anfragen

BERATUNG UND BESCHLÜSSE
TOP …: …
   Berichterstatter:in: …
   Wesentlicher Inhalt der Beratung: …
   Antrag von …: „…“ (Wortlaut)
   Art der Abstimmung: Handzeichen / namentlich / geheim
   Ergebnis: dafür … (Namen bzw. Fraktion) / dagegen … / Stimmenthaltung … → angenommen / abgelehnt
   Wegen Befangenheit nicht mitgewirkt: …
   Abweichende Meinung zu Protokoll gegeben von: … – „…“

WAHLEN
Funktion: …
Wahlvorschläge: … eingebracht von …
Ablauf der Wahl: …
Ergebnis: … Stimmen für … · ungültig … → gewählt: … · Wahl angenommen: ja / nein

ALLFÄLLIGES / ANFRAGEN
- …

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Wird gesondert protokolliert: ja / nein – Verweis auf gesonderte Verhandlungsschrift / Niederschrift Nr. …

UNTERSCHRIFTEN
Vorsitz: …
Schriftführung: …
Nach Genehmigung, falls die Gemeindeordnung es vorsieht: je ein Mitglied der Fraktionen …
Genehmigt in der Sitzung vom … · Einwendungen: keine / siehe Vermerk
Wann du sie brauchst
  • Ordentliche Sitzungen des Gemeinderats bzw. Stadtrats
  • Sitzungen mit öffentlichem und nicht öffentlichem Teil
  • Wahlen, etwa von Ausschussmitgliedern oder Vizebürgermeister:innen
  • Ausschusssitzungen, für die die Geschäftsordnung ein Protokoll verlangt
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Ausgefülltes Beispiel

Drei Tagesordnungspunkte, eine Gegenstimme mit Begründung.

Erfundenes Beispiel einer Marktgemeinde mit 19 Gemeinderatsmitgliedern. Es zeigt eine Gemeindeordnung, die bei offener Abstimmung die Namen der Stimmenden verlangt – das ist nicht in jedem Bundesland so.

Verhandlungsschrift Nr. 6/2026 · Marktgemeinde Hollerberg
Rahmendaten

Öffentliche Sitzung · Sitzungssaal Gemeindeamt · 1. Oktober, 19:00–21:10

Vorsitz: Bürgermeisterin Anna Leitner · Schriftführung: Amtsleiter Gerhard Pichler

Anwesenheit

Einladung an alle Mitglieder und Ersatzmitglieder am 23. September per Zustellnachweis · anwesend 18 von 19 Mitgliedern, Ersatzmitglied Martin Kern (UGL) für Petra Wallner · entschuldigt: Josef Brandl (LHG) · beschlussfähig

TOP 3: Erweiterung Kindergarten – Vergabe Baumeisterarbeiten

Bericht: Vizebürgermeister Thomas Huber, Ausschuss für Bau und Planung. Drei Angebote, Bestbieter Bau Gruber GmbH mit 412.600 € brutto.

Antrag Huber: „Der Gemeinderat vergibt die Baumeisterarbeiten an den Bestbieter zum Angebotspreis von 412.600 € brutto.“

Abstimmung per Handzeichen: dafür 15 (LHG, BF) / dagegen 3 (UGL: Kern, Steiner, Wimmer) → angenommen

Abweichende Meinung, verlangt von GR Steiner unmittelbar nach der Abstimmung: „Die Folgekosten für den Betrieb sind im Budget 2027 nicht abgebildet.“

TOP 4: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, 2. Abschnitt

Antrag Bürgermeisterin Leitner, Kostenrahmen 58.000 € netto – einstimmig angenommen (18 dafür)

TOP 5: Wahl eines Mitglieds in den Prüfungsausschuss

Wahlvorschlag der Fraktion UGL: Martina Steiner · geheime Wahl mit Stimmzetteln · 16 Stimmen für Steiner, 2 ungültig → gewählt, Wahl angenommen

Unterschriften

Vorsitz: Anna Leitner · Schriftführung: Gerhard Pichler · Genehmigung in der Sitzung am 12. November

Tipps

Was eine Verhandlungsschrift aushalten muss.

Gemeindeordnung daneben legenInhalt, Fristen und Unterschriften regelt jedes Bundesland bzw. Land selbst, dazu kommt oft eine Geschäftsordnung des Gemeinderats. Ein Beispiel für Österreich ist § 54 Oö. GemO 1990, für Deutschland Art. 54 Bayerische Gemeindeordnung.
Abstimmung genau festhaltenNotier Art und Ergebnis jeder Abstimmung. Manche Gemeindeordnungen verlangen bei offener Abstimmung die Namen der Stimmenden, andere nur auf Verlangen eines Mitglieds – „mehrheitlich“ reicht nirgends.
Abweichende Meinung nur auf VerlangenWo die Gemeindeordnung das vorsieht, kommt eine abweichende Meinung ins Protokoll, wenn das Mitglied es direkt nach der Abstimmung verlangt. Schreib sie möglichst im Wortlaut mit und lies sie zur Kontrolle vor.
Nicht öffentliche Punkte trennenPersonalangelegenheiten oder Grundstücksverhandlungen gehören in ein gesondertes Protokoll des nicht öffentlichen Teils. In der öffentlichen Fassung steht nur der Verweis.
Reinschrift nicht liegen lassenViele Gemeindeordnungen setzen eine Frist für die Reinschrift – in Oberösterreich etwa längstens vier Wochen nach der Sitzung. Danach wird das Protokoll vorgelegt, Einwendungen werden behandelt und es wird genehmigt.
Aufnahmen nur nach RegelOb Tonaufnahmen fürs Protokoll erlaubt sind, wie lange sie aufbewahrt werden und ob Zuhörer:innen filmen dürfen, ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Oberösterreich etwa verlangt, amtliche Aufzeichnungen nach der Genehmigung zu löschen.
Typische Fehler
  • Ersatzmitglieder nicht namentlich vermerkt – die Beschlussfähigkeit ist später unklar
  • Antrag nur sinngemäß statt im Wortlaut
  • Art der Abstimmung fehlt (offen, namentlich, geheim)
  • Personalfragen im öffentlichen Protokoll
  • Befangene Mitglieder haben mitgestimmt und das steht nirgends

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verhandlungsschrift und Niederschrift?

Beides meint das offizielle Protokoll der Gemeinderatssitzung. Österreichische Gemeindeordnungen sprechen häufig von Verhandlungsschrift, deutsche meist von Niederschrift – welche Angaben hineingehören, regelt das jeweilige Landesgesetz.

Wer schreibt das Protokoll der Gemeinderatssitzung?

Meist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Gemeindeamts bzw. der Verwaltung, die oder den der Vorsitz beauftragt; manche Gemeindeordnungen erlauben auch eine Schriftführung aus der Mitte des Gemeinderats. Unterschrieben wird in der Regel von Vorsitz und Schriftführung.

Wer darf das Protokoll des Gemeinderats einsehen?

Das ist je nach Land verschieden. In Bayern etwa können Gemeindebürger:innen die Niederschriften öffentlicher Sitzungen einsehen; Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen sind in der Regel den Mitgliedern vorbehalten.

Darf eine Gemeinderatssitzung aufgenommen werden?

Das hängt von Gemeindeordnung und Geschäftsordnung ab: Manche regeln Aufnahmen fürs Protokoll oder Livestreams ausdrücklich, andere nicht. Kläre es vorher mit dem Gemeindeamt bzw. der Aufsichtsbehörde – diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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