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Entwicklungsgespräch: Vorlage für den nächsten beruflichen Schritt.

Im Entwicklungsgespräch geht es nicht darum, wie gut das letzte Jahr war, sondern wohin es weitergehen soll. Die Vorlage lässt bewusst die Bewertung weg und konzentriert sich auf Interessen, Perspektiven und konkrete Lernschritte – mit Zusagen von beiden Seiten.

Entwicklungsgespräch
ENTWICKLUNGSGESPRÄCH

RAHMENDATEN
Mitarbeiter:in: …
Funktion / Team / im Unternehmen seit: …
Führungskraft: …
Datum: …
Auf Wunsch dabei (z. B. Betriebsrat, HR): …

WO STEHST DU?
Was macht dir an der Arbeit am meisten Freude: …
Was kostet Energie: …
Stärken – Sicht Mitarbeiter:in: …
Stärken – Sicht Führungskraft (mit Beispiel): …

WOHIN WILLST DU?
In einem Jahr: …
In drei Jahren: …
Richtung: [ ] Fachlich vertiefen [ ] Führung [ ] Projekt / Spezialrolle [ ] Wechsel in anderen Bereich [ ] bewusst bleiben, wie es ist

WAS IST IM UNTERNEHMEN MÖGLICH?
Passende Aufgaben, Rollen, Projekte: …
Was realistisch ist – und was nicht: …

LERNSCHRITTE
Im Job (neue Aufgabe, Projekt, Vertretung): …
Mit anderen (Mentoring, Mitlaufen, Austausch): …
Weiterbildung / Kurs: … · Kosten: … · Arbeitszeit: …
Rückzahlungsvereinbarung nötig: [ ] nein [ ] ja – schriftlich vor Beginn

VEREINBARUNGEN
[ ] Schritt – wer – bis wann
[ ] Schritt – wer – bis wann
Zwischenstand am: …

ABSCHLUSS
Notiz erhalten – Mitarbeiter:in: … / Führungskraft: …
Ablage nach interner Regelung bzw. Betriebsvereinbarung.
Wann du sie brauchst
  • Einmal im Jahr, zeitlich getrennt vom Beurteilungs- oder Gehaltsgespräch
  • Wenn jemand mehr Verantwortung oder eine neue Rolle anstrebt
  • Vor einer größeren Weiterbildung, die das Unternehmen unterstützen soll
  • Nach einigen Jahren in derselben Rolle, wenn die Luft draußen ist
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Ausgefülltes Beispiel

Vom Gesellen zur Meisterprüfung.

Erfundenes Beispiel aus einer Tischlerei in Österreich. Der Geselle möchte die Meisterprüfung machen, der Betrieb sucht langfristig eine Werkstattleitung. Beide Seiten sagen etwas zu – und die Kostenfrage ist sauber geklärt.

Entwicklungsgespräch · Lukas Berger, Tischlergeselle
Rahmendaten

Tischlerei Huber · im Betrieb seit 6 Jahren · Führungskraft: Christian Huber · 13. Oktober

Wo steht Lukas

Freude: Kundentermine vor Ort und Aufmaß, Sonderanfertigungen.

Energie kostet: Serienfertigung an der CNC über mehrere Tage.

Stärke laut Christian Huber: Küche Familie Gruber – Kundin hat nach dem Aufmaß nur noch eine Änderung gewünscht.

Wohin

In einem Jahr: Meisterprüfung begonnen. In drei Jahren: Werkstattleitung mit zwei bis drei Leuten.

Richtung: Führung.

Was möglich ist

Werkstattleiter Herbert Moser geht in drei Jahren in Pension – Nachfolge offen, Zusage heute nicht möglich, Lukas ist aber ausdrücklich im Gespräch.

Lernschritte

Im Job: ab Jänner Arbeitsplanung für die Werkstatt einmal pro Woche gemeinsam mit Herbert Moser.

Mit anderen: Lehrlingsausbildung für den Lehrling im zweiten Lehrjahr mitübernehmen.

Weiterbildung: Vorbereitungskurs Meisterprüfung, berufsbegleitend ab Februar. Der Betrieb übernimmt die Kursgebühr und gibt 5 Freitage pro Semester frei.

Rückzahlung: schriftliche Vereinbarung vor Kursbeginn, aliquot über drei Jahre.

Vereinbarungen

Lukas Berger meldet sich für den Kurs an und schickt die Kosten – bis 15. November.

Christian Huber lässt die Rückzahlungsvereinbarung vorbereiten und bespricht sie mit Lukas – bis 15. Dezember.

Herbert Moser plant die gemeinsamen Planungstermine ab Jänner ein.

Zwischenstand: Ende Juni.

Tipps

Damit aus Wünschen Schritte werden.

Getrennt von Bewertung und GehaltWer gerade beurteilt wird, spricht selten offen über Schwächen oder Wechselgedanken. Führe das Entwicklungsgespräch an einem eigenen Termin, ohne Gehaltsverhandlung im Hintergrund.
Nicht jede Entwicklung geht nach obenManche wollen fachlich tiefer, nicht Führung. Manche wollen genau so bleiben. Auch das ist ein gutes Ergebnis – solange es eine bewusste Entscheidung ist.
Ehrlich über Möglichkeiten redenVersprich keine Stelle, die es nicht gibt. Sag, was realistisch ist und was nicht – enttäuschte Erwartungen sind einer der häufigsten Gründe, warum gute Leute gehen.
Lernen passiert vor allem im JobEin Kurs allein bringt selten den Sprung. Kombiniere ihn mit einer neuen Aufgabe, einer Vertretung oder einem Mentor – dort wird das Gelernte angewendet.
Weiterbildungskosten sauber regelnZahlt der Betrieb eine teure Ausbildung, wird oft eine Rückzahlung bei frühem Austritt vereinbart. In Österreich setzt § 2d AVRAG dafür Grenzen: schriftlich, monatlich aliquot und höchstens vier Jahre (in besonderen Fällen bis acht). In Deutschland prüfen Gerichte solche Klauseln streng auf Angemessenheit.
Betriebsrat einbinden, wenn gewünschtIn Deutschland kann die Arbeitnehmerin verlangen, dass ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten mit ihr erörtert werden, und dazu ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Biete das auch in Österreich an, wenn es einen Betriebsrat gibt.
Typische Fehler
  • Entwicklungsgespräch und Leistungsbeurteilung in einem Termin
  • Nur Kurse vereinbart, keine Aufgaben im Alltag
  • Versprechen zu Beförderung oder Gehalt, die niemand halten kann
  • Rückzahlung der Weiterbildung erst nachträglich und mündlich vereinbart
  • Zusagen der Führungskraft stehen nicht im Protokoll

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Entwicklungsgespräch und Mitarbeitergespräch?

Das Mitarbeitergespräch blickt meist zurück und bewertet Ziele und Zusammenarbeit. Das Entwicklungsgespräch schaut nur nach vorn: Interessen, Perspektiven, Lernschritte. Viele Unternehmen kombinieren beides – getrennt funktioniert es oft besser.

Wie oft sollte ein Entwicklungsgespräch stattfinden?

Einmal im Jahr ist üblich, mit einem kurzen Zwischenstand nach etwa sechs Monaten. Bei größeren Veränderungen, etwa nach einer Umstrukturierung, auch zusätzlich.

Welche Fragen passen ins Entwicklungsgespräch?

Etwa: Was macht dir am meisten Freude? Wo siehst du dich in drei Jahren? Was willst du lernen? Was brauchst du dafür von mir? Wichtig ist, dass die Mitarbeiterin mehr redet als die Führungskraft.

Muss das Unternehmen eine Weiterbildung bezahlen?

Eine allgemeine Pflicht gibt es in der Regel nicht; Ausnahmen können sich aus Gesetz, Kollektiv- bzw. Tarifvertrag oder Vertrag ergeben, etwa bei verpflichtenden Schulungen. Was vereinbart wird, gehört schriftlich ins Protokoll. Das ist keine Rechtsberatung.

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