Elternverein: Protokoll-Vorlage für die Sitzung.
Im Elternverein wechselt der Vorstand oft, sobald die eigenen Kinder die Schule verlassen. Umso wichtiger sind Protokolle, aus denen die Nächsten verstehen, was beschlossen, bezahlt und mit der Schulleitung vereinbart wurde. Die Vorlage ist auf genau diese Sitzungen zugeschnitten.
PROTOKOLL DER SITZUNG DES ELTERNVEREINS RAHMENDATEN Elternverein an der Schule: … ZVR-Zahl (AT) / Registernummer (DE, falls e. V.): … Sitzung Nr.: … im Schuljahr … Datum / Beginn / Ende: … Ort / Online-Zugang: … Vorsitz (Obfrau / Obmann bzw. Vorsitzende:r): … Schriftführung: … ANWESENHEIT Vorstandsmitglieder anwesend: … von … → beschlussfähig laut Statuten / Satzung: ja / nein Entschuldigt: … Gäste ohne Stimmrecht (Schulleitung, Klassenelternvertreter:innen …): … TAGESORDNUNG 1. Begrüßung, Beschlussfähigkeit, Protokoll der letzten Sitzung 2. Bericht des Vorsitzes 3. Bericht der Schulleitung 4. Kassabericht 5. Zuschüsse und Anträge 6. Veranstaltungen 7. Anliegen an die Schule 8. Allfälliges / Verschiedenes BERICHTE Vorsitz: … Schulleitung: … Kassa: Kontostand am … : … € · Ausgaben seit der letzten Sitzung: … € · Mitgliedsbeiträge eingegangen: … von … Familien ZUSCHÜSSE UND BESCHLÜSSE Antrag: „…“ (Wortlaut, Betrag, Obergrenze) Abstimmung: ja … / nein … / Enthaltung … → angenommen / abgelehnt Unterstützungsfonds: Antrag Nr. … (ohne Namen) – Betrag … € – genehmigt / abgelehnt VERANSTALTUNGEN UND ANLIEGEN Veranstaltung: … – Datum … – verantwortlich … Anliegen an die Schulleitung bzw. fürs Schulforum / den Schulgemeinschaftsausschuss: … Rückmeldung der Schule zu früheren Anliegen: … AUFGABEN [ ] Aufgabe – wer – bis wann NÄCHSTE SITZUNG UND UNTERSCHRIFTEN Nächste Sitzung: … Schriftführung: … Vorsitz: …
- Vorstandssitzungen des Elternvereins während des Schuljahres
- Sitzung mit der Schulleitung als Gast
- Entscheidungen über Zuschüsse zu Schulveranstaltungen und Projekten
- Vorbereitung von Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss oder Elternbeirat
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Projektwoche, Laternenfest und ein heikles Verkehrsthema.
Erfundenes Beispiel eines Elternvereins an einer österreichischen Volksschule mit 180 Kindern. Die Direktorin ist als Gast dabei, stimmt aber nicht mit.
7. Oktober, 19:30–21:00 · Lehrerzimmer · Vorsitz: Obfrau Katharina Aigner · Schriftführung: Bernhard Wolf
Anwesend 6 von 7 Vorstandsmitgliedern · Gast: Direktorin Maria Gruber
Direktorin Gruber: Die Projektwoche der 4. Klassen findet im Mai statt, Kosten pro Kind rund 210 €.
Kassierin Andrea Stadler: Kontostand 7.340 € · seit der letzten Sitzung 640 € für Lesebücher ausgegeben · Mitgliedsbeitrag von 131 der 152 Familien eingegangen
„Der Elternverein bezuschusst die Projektwoche der 4. Klassen mit 25 € pro Kind, insgesamt höchstens 1.200 €.“ – ja 6 / nein 0 / Enthaltung 0 → angenommen
Unterstützungsfonds, Antrag Nr. 3/2026: 120 € für Ausflugs- und Werkbeitrag – ja 6 → genehmigt (Unterlagen liegen nur bei der Obfrau)
Laternenfest am 11. November: Buffet organisiert Bernhard Wolf, Erlös geht in den Unterstützungsfonds.
Elterntaxis vor der Schule am Morgen: Der Elternverein bittet die Direktorin, das Thema ins nächste Schulforum aufzunehmen. Direktorin sagt zu.
Andrea Stadler schickt eine Erinnerung zum Mitgliedsbeitrag an die offenen Familien – bis 20. Oktober.
Katharina Aigner bereitet einen Vorschlag für eine Hol- und Bringzone vor – bis zum Schulforum.
Bernhard Wolf (Schriftführung) · Katharina Aigner (Obfrau)
Was im Elternverein anders ist.
- Namen von Familien beim Unterstützungsfonds im Protokoll
- Zuschuss ohne Höchstbetrag beschlossen
- Schulleitung als stimmberechtigt gezählt
- Zusagen der Schule nicht festgehalten
- Protokoll an alle Eltern verschickt, obwohl es interne Punkte enthält
Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Elternverein und Elternvertretung?
In Österreich ist der Elternverein ein privater Verein; Klassenelternvertreter:innen werden dagegen nach dem Schulunterrichtsgesetz gewählt, und der Elternverein entsendet z. B. Vertreter:innen in den Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 SchUG). In Deutschland ist die Elternvertretung (etwa der Elternbeirat) im Schulgesetz des Landes geregelt, Fördervereine sind meist eingetragene Vereine.
Muss das Protokoll des Elternvereins an alle Eltern gehen?
Das regeln die Statuten bzw. die Satzung; eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Bewährt hat sich eine kurze Zusammenfassung ohne persönliche Daten für alle Mitglieder.
Darf der Elternverein online tagen?
Ja, wenn Statuten bzw. Satzung es zulassen. Für die Mitgliederversammlung braucht es in Österreich dafür eine Grundlage in den Statuten (VirtGesG); für Vorstandssitzungen genügt meist eine Regelung in Statuten oder Geschäftsordnung.
Wer darf an den Sitzungen des Elternvereins teilnehmen?
Stimmberechtigt sind die Vorstandsmitglieder laut Statuten. Gäste wie Schulleitung, Lehrkräfte oder Klassenelternvertreter:innen kann der Vorstand einladen – vermerk im Protokoll, dass sie ohne Stimmrecht dabei waren.
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