Lexikon · Recht & Datenschutz

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Kurz erklärt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist die nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vorgeschriebene Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen und seinem Auftragsverarbeiter. Er legt fest, wie der Dienstleister die Daten verarbeiten darf und welche Pflichten er dabei hat.

Auch genannt: AV-Vertrag · Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung · Data Processing Agreement (DPA)

Wozu der Vertrag da ist

Wenn ein Auftragsverarbeiter Daten für dich verarbeitet, gibst du die Daten aus der Hand, bleibst aber Verantwortlicher. Der AVV ist das Werkzeug, mit dem du diese Verantwortung behältst: Er bindet den Dienstleister an deine Weisungen und an die DSGVO und schafft die Grundlage, um seine Einhaltung zu prüfen.

Art. 28 Abs. 3 verlangt einen „Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument“. Er muss nach Abs. 9 schriftlich abgefasst sein, was ausdrücklich auch elektronisch erfolgen kann. Ein online akzeptierter AVV eines Software-Anbieters ist daher grundsätzlich möglich. Eine Unterschrift mit Füllfeder ist nicht nötig.

Was mindestens drinstehen muss

Der Vertrag legt zunächst Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie Rechte und Pflichten des Verantwortlichen fest. Außerdem muss er nach Art. 28 Abs. 3 lit. a–h vorsehen, dass der Auftragsverarbeiter

  • nur auf dokumentierte Weisung verarbeitet – auch was Übermittlungen in Drittländer betrifft,
  • sein Personal zur Vertraulichkeit verpflichtet,
  • die nötigen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 trifft,
  • weitere Dienstleister nur unter den Bedingungen von Art. 28 Abs. 2 und 4 einsetzt,
  • bei Anfragen von Betroffenen und bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 unterstützt,
  • nach Ende des Auftrags alle Daten nach Wahl des Verantwortlichen löscht oder zurückgibt,
  • alle nötigen Informationen bereitstellt und Überprüfungen einschließlich Inspektionen ermöglicht.

In der Praxis hängen am Vertrag meist zwei Anlagen: eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und eine Liste der Unterauftragsverarbeiter.

Bei KI-Diensten lohnt es sich, über das Pflichtprogramm hinaus auf drei Punkte zu achten: ob der Anbieter Inhalte für eigene Zwecke wie Modelltraining verwenden darf, wo die Daten gespeichert und verarbeitet werden und wie lange Aufnahmen, Transkripte und Protokolle aufbewahrt werden. Steht dazu nichts Konkretes im AVV oder in den verlinkten Unterlagen, ist eine Rückfrage beim Anbieter sinnvoll, bevor die ersten Gespräche durchlaufen.

Eigener Vertrag oder EU-Muster

Niemand muss einen AVV von Grund auf neu schreiben. Die EU-Kommission hat 2021 Standardvertragsklauseln für das Verhältnis zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern beschlossen (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915, gestützt auf Art. 28 Abs. 7). Sie decken die Pflichtinhalte ab und lassen Optionen offen, etwa ob Unterauftragsverarbeiter einzeln oder allgemein genehmigt werden.

Nicht verwechseln: Für Übermittlungen in Länder außerhalb der EU und des EWR gibt es eigene Standardvertragsklauseln. Sie ersetzen den AVV nicht, sondern kommen bei einem Dienstleister in einem Drittland zusätzlich dazu.

Abgrenzung zu ähnlichen Verträgen

Ein AVV ist kein beliebiger Vertragsanhang, sondern hat einen klar umrissenen Zweck. Die wichtigsten Nachbarn im Vergleich:

VertragWannGrundlage
AVVDienstleister verarbeitet Daten im AuftragArt. 28 DSGVO
Vereinbarung gemeinsam Verantwortlicherzwei Stellen legen Zwecke und Mittel gemeinsam festArt. 26 DSGVO
Standardvertragsklauseln für DrittländerDaten gehen in ein Land ohne AngemessenheitsbeschlussArt. 46 DSGVO
GeheimhaltungsvereinbarungSchutz von Geschäftsgeheimnissen allgemeinVertragsrecht

Eine Geheimhaltungsvereinbarung allein reicht für eine Auftragsverarbeitung nicht: Sie enthält in der Regel weder Weisungsbindung noch Regeln zu Unterauftragnehmern, Löschung oder Kontrollrechten.

Beispiel
Ein Personalbüro führt KI-Protokolle ein

Das Personalbüro Wimmer will seine internen Abstimmungsrunden per KI-Dienst zusammenfassen lassen. Vor dem ersten Einsatz lädt es den AVV des Anbieters herunter und prüft: Sind Zweck und Datenarten passend beschrieben? Steht drin, dass der Anbieter die Inhalte nicht für eigene Zwecke nutzt? Welche Unterauftragsverarbeiter sind gelistet, und wo sitzen sie?

Den akzeptierten AVV legt das Büro mit Datum ab und trägt den Dienst im Verarbeitungsverzeichnis ein. Bei der nächsten Änderung der Unterauftragnehmer-Liste bekommt es vorab eine Mitteilung und kann widersprechen.

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Muss ein AVV unterschrieben werden?

Er muss schriftlich abgefasst sein, das kann laut Art. 28 Abs. 9 DSGVO auch elektronisch geschehen. Viele Anbieter stellen ihn online zum Akzeptieren bereit.

Brauche ich einen AVV, wenn ich ein Gratis-Tool nutze?

Ob du zahlst, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob der Anbieter personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet und du das Tool beruflich nutzt.

Was passiert ohne AVV?

Dann fehlt eine Pflicht aus Art. 28 DSGVO. Das kann von der Aufsichtsbehörde beanstandet und mit Geldbuße geahndet werden; die Folgen im Einzelfall hängen von den Umständen ab.

Wer muss den AVV vorlegen – Kunde oder Anbieter?

Die Pflicht, einen AVV zu haben, trifft beide Seiten. In der Praxis stellt meist der Anbieter sein Muster bereit, und der Kunde prüft es.

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