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Fallbesprechung: Protokoll-Vorlage mit Datenschutz im Blick.

In einer Fallbesprechung geht es um Menschen in schwierigen Lagen – und um Daten, die besonders geschützt sind. Ein gutes Protokoll ist deshalb knapp, pseudonymisiert und trennt sauber zwischen Fakten, Vermutungen und Vereinbarungen.

Protokoll Fallbesprechung
PROTOKOLL FALLBESPRECHUNG

RAHMENDATEN
Einrichtung / Team: …
Datum, Dauer: …
Moderation / Protokoll: …
Teilnehmende (Funktion, Stelle): …
Externe Fachkräfte dabei: [ ] nein  [ ] ja – Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung geklärt: [ ]

FALL
Kürzel / Pseudonym: …
Nur notwendige Eckdaten (Alter, Lebenssituation, bisherige Hilfen): …
Fallverantwortlich: …

ANLASS UND FRAGESTELLUNG
Was soll heute geklärt werden? …

AUSGANGSLAGE (FAKTEN)
Was ist bekannt, woher stammt die Information, seit wann: …

BEOBACHTUNGEN UND PERSPEKTIVEN
Bereich / Stelle – Beobachtung (beschreibend, mit Situation)
… – …

HYPOTHESEN
Hypothese: … – woran wir sie prüfen: …

RESSOURCEN
Person, Familie, Umfeld: …

SCHUTZASPEKTE
Hinweise auf Gefährdung: [ ] keine  [ ] ja – Vorgehen nach Schutzkonzept / gesetzlichem Verfahren: …

VEREINBARTE SCHRITTE
[ ] Schritt – wer – bis wann

BETEILIGUNG DER BETROFFENEN
Wie und von wem werden Klient:in bzw. Familie einbezogen: …

ABSCHLUSS
Nächste Fallbesprechung: …
Ablage: Fallakte, Zugriff nur für: …
Wann du sie brauchst
  • Fallbesprechung im Team der Kinder- und Jugendhilfe oder Schulsozialarbeit
  • Helferkonferenz mit mehreren Stellen, die eine Familie begleiten
  • Teambesprechung zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner in Pflege und Betreuung
  • Kollegiale Fallberatung mit fester Methode
  • Fallbesprechung im Kindergarten bei Sorge um ein Kind
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Ausgefülltes Beispiel

Familienhilfe, Fallbesprechung im Team.

Erfundenes Beispiel aus einer ambulanten Familienhilfe. Das Kind heißt nur „M.“, die Familie „Familie K.“; Hypothesen stehen als Hypothesen da, die Mutter wird über die Schritte informiert und einbezogen.

Fallbesprechung · Familie K. (Pseudonym)
Rahmendaten

Team Ambulante Familienhilfe Nord · 2. Oktober, 40 Minuten · Moderation: Claudia Pichler · Protokoll: Stefan Wagner · nur internes Team

Fall

M., 7 Jahre, lebt bei der alleinerziehenden Mutter, Familienhilfe seit Mai · fallverantwortlich: Stefan Wagner

Fragestellung

Wie können wir dazu beitragen, dass M. regelmäßiger in die Schule kommt?

Fakten

Laut Mutter seit Schulbeginn neun Fehltage, meist montags und dienstags. Die Mutter arbeitet seit August im Frühdienst ab 6:00.

Hypothesen

Der Morgen ohne Erwachsene zu Hause gelingt nicht – prüfen: Gespräch mit der Mutter über den Ablauf an Fehltagen.

M. vermeidet die Schule wegen Konflikten in der Klasse – prüfen: mit Einverständnis der Mutter Gespräch mit der Klassenlehrerin.

Ressourcen und Schutzaspekte

Großmutter wohnt im selben Ort und hat Hilfe angeboten · M. geht gern zum Fußballtraining.

Derzeit keine Hinweise auf Gefährdung; Einschätzung wird bei der nächsten Besprechung wiederholt.

Vereinbarte Schritte

Stefan Wagner bespricht mit der Mutter die Morgenroutine und die Idee, die Großmutter einzubinden – bis 9. Oktober.

Stefan Wagner holt die Einwilligung der Mutter für ein Gespräch mit der Schule ein – bis 9. Oktober.

Abschluss

Nächste Fallbesprechung: 23. Oktober · Ablage in der Fallakte, Zugriff nur Fallverantwortlicher und Teamleitung

Tipps

Was in Fallbesprechungen besonders zählt.

PseudonymisierenKürzel statt Namen, Eckdaten statt Lebenslauf. Sind Fachkräfte von außen dabei, sind Sozialdaten in Deutschland vorher zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit die Aufgabe das zulässt (§ 64 Abs. 2a SGB VIII).
Fakten und Hypothesen trennen„Neun Fehltage seit Schulbeginn“ ist ein Fakt, „überfordert am Morgen“ eine Hypothese. Wer beides vermischt, schreibt Vermutungen fest, die später als Wahrheit gelesen werden.
Eine klare Frage„Wir reden über Familie K.“ ist keine Fragestellung. Eine konkrete Frage hält die Besprechung bei dem, was das Team jetzt entscheiden muss.
Keine TonaufnahmeDie besprochenen Menschen sind fast nie dabei und können nicht zustimmen; oft geht es um Gesundheits- oder Familiendaten (Art. 9 DSGVO). Eine Aufnahme oder automatische Mitschrift ist hier in aller Regel nicht angebracht – ein knappes Protokoll reicht.
Schutzaspekte immer abfragenAuch wenn es um etwas anderes geht: Eine Zeile zu Gefährdungshinweisen gehört in jede Fallbesprechung zu Kindern. Bei Verdacht gelten die Verfahren eures Schutzkonzepts und die gesetzlichen Regeln, etwa § 8a SGB VIII (DE) bzw. § 37 B-KJHG 2013 (AT).
Betroffene mitdenkenSchreib auf, wie die Person oder Familie einbezogen wird. Was über Menschen beschlossen wird, sollte möglichst mit ihnen besprochen werden.
Typische Fehler
  • Klarnamen, Adressen und Geburtsdaten im Protokoll
  • Vermutungen als Tatsachen formuliert
  • Wertende Begriffe wie „uneinsichtig“ oder „schwierige Mutter“
  • Schritte ohne verantwortliche Person
  • Protokoll per unverschlüsselter Mail an alle Beteiligten

Die Hinweise auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dich gilt, regeln Gesetz, Statuten bzw. Satzung oder Vertrag im Einzelfall.

Häufige Fragen
Was ist eine Fallbesprechung?

Ein strukturiertes Gespräch im Team oder mit anderen Fachstellen über eine konkrete Klientin, einen Klienten oder eine Familie. Ziel ist eine gemeinsame Einschätzung und eine Vereinbarung, wer was als Nächstes tut.

Was ist der Unterschied zur kollegialen Fallberatung?

Die kollegiale Fallberatung folgt einer festen Methode mit Rollen und Phasen und dient vor allem der Beratung der fallführenden Fachkraft. Eine Fallbesprechung ist offener und endet meist mit verbindlichen Absprachen im Team.

Dürfen wir in der Fallbesprechung personenbezogene Daten besprechen?

Innerhalb des zuständigen Teams in der Regel ja, soweit es für die Aufgabe nötig ist. Für die Weitergabe an andere Stellen gelten strenge Regeln – in Deutschland etwa der besondere Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII, in Österreich die Verschwiegenheitspflichten nach dem B-KJHG 2013 und den Berufsgesetzen. Im Zweifel die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten fragen; das ist keine Rechtsberatung.

Wie lange wird das Protokoll aufbewahrt?

So lange, wie es für die Hilfe und gesetzliche Aufbewahrungspflichten nötig ist – die konkreten Fristen legen Träger, Landesrecht und Berufsrecht fest. Danach wird es gelöscht bzw. vernichtet.

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