Lexikon · Recht & Datenschutz

Was bedeutet Verarbeitung im Sinne der DSGVO?

Kurz erklärt

Verarbeitung ist laut Art. 4 Nr. 2 DSGVO jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten – vom Erheben über Speichern, Abfragen und Weitergeben bis zum Löschen. Ob per Software oder auf Papier, spielt für den Begriff selbst keine Rolle.

Auch genannt: Datenverarbeitung · Verarbeitungsvorgang · processing (englisch)

Ein bewusst weiter Begriff

Die DSGVO definiert Verarbeitung als „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe“ mit personenbezogenen Daten. Dann folgt eine lange Beispielliste: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung oder Verbreitung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung.

Das Wort „wie“ vor der Liste zeigt, dass sie nicht abschließend ist. In der Praxis gibt es kaum einen Umgang mit Daten, der keine Verarbeitung wäre. Auch das bloße Ansehen eines Datensatzes am Bildschirm („Auslesen“, „Abfragen“) und das Löschen selbst zählen dazu.

Warum das wichtig ist: An den Begriff knüpft praktisch die ganze DSGVO an. Für jede Verarbeitung gelten die Grundsätze aus Art. 5, für jede braucht es eine Rechtsgrundlage, und für jede muss jemand die Rolle des Verantwortlichen tragen. Auch eine Sicherungskopie, die niemand je öffnet, ist gespeichert und damit verarbeitet – sie gehört deshalb in das Löschkonzept genauso hinein wie das Original.

Automatisiert oder auf Papier

Der Begriff ist technikneutral, der Anwendungsbereich der DSGVO aber nicht ganz. Nach Art. 2 Abs. 1 gilt sie für jede ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung – also praktisch alles, was über einen Computer, ein Smartphone oder eine Cloud läuft. Für Papier gilt sie nur, wenn die Daten in einem „Dateisystem“ gespeichert sind oder werden sollen, also in einer nach bestimmten Kriterien geordneten Sammlung (Art. 4 Nr. 6).

Der handschriftliche Notizzettel, der nach dem Telefonat im Papierkorb landet, fällt daher eher nicht darunter. Der Ordner „Mandanten A–Z“ mit abgehefteten Gesprächsnotizen dagegen schon.

Eine Besprechung, viele Verarbeitungen

Wie fein sich ein alltäglicher Ablauf in einzelne Verarbeitungsschritte zerlegen lässt, zeigt ein aufgezeichnetes Kundengespräch:

SchrittVerarbeitungsvorgang laut Art. 4 Nr. 2
Gespräch wird aufgenommenErheben, Erfassen
Audio wird in Text umgewandeltAnpassung oder Veränderung
Transkript wird in einer Datenbank abgelegtSpeicherung, Organisation
Jemand sucht später nach „Lieferfrist“Abfragen, Auslesen
Protokoll geht per Mail an das TeamOffenlegung durch Übermittlung
Meeting wird einem Kunden-Ordner zugeordnetOrdnen, Verknüpfung
Aufnahme wird nach der Transkription entferntLöschen

Jeder dieser Schritte muss vom Zweck gedeckt sein, für den die Daten erhoben wurden, und auf einer Rechtsgrundlage beruhen. Wer etwa Gesprächsinhalte später für Werbung auswertet, verarbeitet zu einem neuen Zweck – das ist eine Frage der Zweckbindung.

Verwandte Begriffe, die oft verwechselt werden

Verarbeitungstätigkeit meint im Verarbeitungsverzeichnis die zusammengehörige Gruppe von Vorgängen für einen Zweck, etwa „Dokumentation von Kundengesprächen“. Eine Tätigkeit umfasst also viele einzelne Verarbeitungen.

Auftragsverarbeitung beschreibt, dass ein Dienstleister Daten im Auftrag und nach Weisung eines anderen verarbeitet – siehe Auftragsverarbeiter. Einschränkung der Verarbeitung schließlich ist selbst ein Verarbeitungsvorgang: Daten werden markiert, damit sie vorerst nur noch gespeichert, aber nicht mehr anders genutzt werden (Art. 4 Nr. 3, Art. 18).

Beispiel
Die Tischlerei und der Bauherrentermin

Tischlermeisterin Gruber notiert beim Vor-Ort-Termin Wünsche, Maße und Telefonnummer von Familie Steiner in einer Tablet-App. Später kopiert sie die Maße ins Angebot, schickt das Angebot per Mail und archiviert das Projekt nach Abschluss.

Erfassen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Archivieren: Das sind fünf Verarbeitungen, alle für denselben Zweck – Angebot und Auftrag. Will sie die Telefonnummer zwei Jahre später für eine Rabattaktion nutzen, beginnt eine neue Verarbeitung zu einem anderen Zweck, die eigens zu prüfen ist.

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Ist das bloße Lesen von Daten schon eine Verarbeitung?

Ja. „Auslesen“ und „Abfragen“ stehen ausdrücklich in der Definition in Art. 4 Nr. 2 DSGVO.

Ist das Löschen von Daten eine Verarbeitung?

Ja, auch Löschen und Vernichten sind Verarbeitungsvorgänge. Deshalb gehört eine Löschung ebenfalls ordentlich organisiert und dokumentiert.

Gilt die DSGVO für handschriftliche Notizen?

Nur, wenn sie in einem geordneten Ablagesystem gespeichert sind oder werden sollen, etwa in einer nach Namen sortierten Akte. Lose Zettel, die gleich weggeworfen werden, fallen eher nicht darunter.

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