Lexikon · Meetings & Moderation

Was ist ein Tagesordnungspunkt (TOP)?

Kurz erklärt

Ein Tagesordnungspunkt, kurz TOP, ist ein einzelnes, nummeriertes Thema auf der Tagesordnung einer Sitzung. Jeder TOP wird für sich aufgerufen, behandelt und abgeschlossen – und im Protokoll unter derselben Nummer festgehalten.

Auch genannt: TOP (Abkürzung) · Agendapunkt · Traktandum (Schweiz)

Ein TOP ist mehr als eine Überschrift

Während die Tagesordnung das ganze Programm einer Sitzung beschreibt, ist der Tagesordnungspunkt die kleinste Einheit darin. „TOP 3: Website“ ist allerdings noch kein guter Punkt – niemand weiß, ob informiert, gestritten oder entschieden werden soll.

Ein vollständiger TOP beantwortet vier Fragen: Worum geht es (konkreter Titel), was soll herauskommen (Information, Diskussion oder Beschluss), wer bringt ihn ein (Berichterstatter:in oder Antragsteller:in) und wie viel Zeit ist dafür vorgesehen. Dazu kommen bei Bedarf Unterlagen, die vorher gelesen werden sollen, oder eine Tischvorlage.

Arten von Tagesordnungspunkten

Es hilft, schon in der Tagesordnung zu kennzeichnen, welche Art von TOP ansteht. Dann wissen alle, wie sie sich vorbereiten müssen:

ArtZielBeispiel
Informationspunktalle auf denselben Stand bringenBericht der Geschäftsführung zum Quartal
DiskussionspunktMeinungen und Optionen sammelnWie gehen wir mit Kundenanfragen am Wochenende um?
Beschlusspunkteine verbindliche Entscheidung treffenFreigabe des Messebudgets von 8.000 €
Formaler PunktAblauf sichernFeststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollgenehmigung

Größere Themen werden oft in Unterpunkte geteilt (TOP 4.1, 4.2 …). Am Ende steht meist ein Sammelpunkt: in Österreich „Allfälliges“, in Deutschland „Verschiedenes“ oder „Sonstiges“.

Wer TOPs einbringen darf

Im Team legt meist die einladende Person die Punkte fest und sammelt vorher Wünsche. In Vereinen und Gesellschaften ist das oft geregelt: Statuten oder Satzung bestimmen, bis wann Mitglieder Anträge für die Tagesordnung einreichen können.

Bei der GmbH gibt es dafür sogar ein Minderheitsrecht. In Deutschland können Gesellschafter mit mindestens einem Zehntel des Stammkapitals verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung angekündigt werden (§ 50 Abs. 2 GmbHG). In Österreich können Gesellschafter mit einem Zehntel des Stammkapitals – oder einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten geringeren Anteil – in einer unterschriebenen, begründeten Eingabe verlangen, dass Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung aufgenommen werden (§ 38 Abs. 3 GmbHG).

Fristen und Schwellen können Gesellschaftsvertrag oder Statuten abweichend regeln – im Zweifel dort nachsehen.

TOPs in der Sitzung und im Protokoll

Die Sitzungsleitung ruft jeden Punkt einzeln auf, lässt berichten und diskutieren und schließt ihn mit einem Ergebnis ab – einem Beschluss, einer Aufgabe oder der bewussten Vertagung. Wird ein TOP abgesetzt, weil Unterlagen fehlen, gehört auch das ins Protokoll.

Im Protokoll übernimmt jeder Abschnitt die Nummer und den Titel aus der Tagesordnung: „Zu TOP 3 – Messebudget“. So lässt sich auch Monate später nachvollziehen, in welcher Sitzung welcher Punkt wie ausgegangen ist. Bei Punkten, die mehrere Sitzungen lang offen bleiben, lohnt ein Vermerk wie „Fortsetzung von TOP 5 der Sitzung vom 3. März“.

Beispiel
Ein gut beschriebener TOP

TOP 3 – Messeauftritt Herbst (Beschluss, 20 Min.)

Einbringer: Lukas Berger, Marketing. Unterlage: Angebot Standbau Huber, verschickt am 2. Mai.

Ziel: Entscheidung, ob wir mit einem eigenen Stand (8.000 €) oder als Mitaussteller (3.500 €) teilnehmen.

Im Protokoll später: „Zu TOP 3: Die Teilnahme erfolgt als Mitaussteller. Berger sagt dem Messeveranstalter bis 17. Mai zu.“

Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Wofür steht TOP?

TOP ist die Abkürzung für Tagesordnungspunkt. Im Protokoll schreibt man meist „TOP 1“, „TOP 2“ usw. oder „zu TOP 3“.

Wie viele Tagesordnungspunkte sind sinnvoll?

Das hängt von der Dauer ab. Für eine einstündige Besprechung sind drei bis fünf echte Sachpunkte realistisch, sonst bleibt für Entscheidungen keine Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen TOP und Antrag?

Der TOP ist das Thema auf der Tagesordnung. Ein Antrag ist ein konkreter Vorschlag, über den abgestimmt werden soll – er wird meist unter einem passenden TOP behandelt.

Darf man unter „Allfälliges“ etwas beschließen?

In formalen Gremien sollte man das vermeiden, weil der Punkt nicht angekündigt war. Für die GmbH etwa verlangt das Gesetz eine vorherige Ankündigung von Beschlussgegenständen.

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